Perspektive Arbeitswelt 01/2023

12 | vida ARBEITSWELT 1 - 2023 Generell kommen die Prüfer der Rentenversicherung alle vier Jahre zu den Arbeitgebern und prüfen, ob diese ihre Pflichten rund um den Gesamtsozialversicherungsbeitrag erfüllt haben. Fanden die Prüfungen früher ausschließlich vor Ort statt, gibt es bereits seit dem 01.01.2012 die Möglichkeit, hierzu ein elektronisches Verfahren zu nutzen – die „elektronisch unterstützte Betriebsprüfung“ (euBP). Diese in der Vergangenheit noch freiwillige Teilnahme an der euBP ist ab dem 01.01.2023 verpflichtend. Rentenversicherung Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) jetzt verpflichtend

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