Perspektive Arbeitswelt 01/2023
| 15 frühzeitig erkennen und so Altersvorsorgeentscheidun- gen treffen zu können. Die Digitale Rentenübersicht ist als reines Informati- onsangebot ausgelegt und versteht sich dabei als Er- gänzung zu den bereits heute zur Verfügung gestellten Informationen oder Standmitteilungen. Darunter ver- steht man alle Renteninformationen oder vergleichbare Informationen, die Vorsorgeeinrichtungen regelmäßig zur Verfügung stellen, um über die Höhe der Altersvor- sorgeansprüche zu informieren. Portal Die Digitale Rentenübersicht wird über ein elektroni- sches Portal bereitgestellt. Hier können die gewünsch- ten Informationen – auf freiwilliger Basis – abgerufen und z. B. in einem Nutzerkonto gespeichert werden. Der Zugang zum Portal wird über eine sichere elekt- ronische Authentifizierung nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik erfolgen. Wie genau das aussieht, ist zurzeit allerdings noch offen. In der Diskussion sind der Personalausweis oder eine andere elektronische Au- thentifizierung. Zeitplan Die Pilotphase des Portals sollte Ende 2022 starten (Stand bei Redaktionsschluss). Die Erprobung aller Funktionen und der Darstellungen mit freiwillig teilneh- menden Bürgern und Vorsorgeeinrichtungen dient der Evaluierung und ist Teil des zugrundeliegenden Geset- zes. Ende 2023 soll dann der Regelbetrieb der Digitalen Rentenübersicht starten. Digitale Rentenübersicht Die Digitale Rentenübersicht soll es Bürgern künftig er- möglichen, Informationen über eigene Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge über ein Online-Portal abzurufen. Ein entsprechendes „Gesetz zur Entwicklung und Einführung einer Digita- len Rentenübersicht“ (RentÜG) wurde bereits im Jahr 2021 verkündet. Die Umsetzung dieses Vorhabens wird allerdings noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Informationsangebot Im Rahmen der Digitalen Rentenübersicht sollen für die Bürger individuelle Informationen aus den Mitteilungen der Vorsorgeeinrichtungen nutzerfreundlich und über- sichtlich zusammengestellt werden. Inhaltlich geht es dabei um Altersvorsorgeproduk- te, also Versicherungen sowie Zusagen und Verträge, auf deren Grundlage Leistungen der gesetzlichen, be- trieblichen oder privaten Altersvorsorge in der Zukunft erbracht werden. Neben Betriebsrenten oder Lebens- versicherungen sind damit zum Beispiel auch private Riester- oder Rürup-Renten gemeint. Die abrufbaren Informationen sollen vollständig, ver- lässlich, verständlich und – unter Berücksichtigung der Unterschiede der Altersvorsorgesysteme – möglichst vergleichbar sein. Auf diese Weise sollen die Nutzer in die Lage versetzt werden, etwaigen Handlungsbedarf
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