Perspektive Arbeitswelt 01/2023

16 | vida ARBEITSWELT 1 - 2023 Steuerrecht Steigende Preise und vielerorts steigende Löhne. Die Kehrseite der Lohnsteigerung sind unverhältnis­ mäßig höhere Steuern auf die Arbeitseinkommen. Das Inflations- ausgleichgesetz soll dem entgegen- wirken. Eingeflossen sind hier auch die Erkenntnisse des Existenzmini- mumberichts, der vom Bundeskabi- nett Anfang November beschlossen wurde. Bei Redaktionsschluss waren die nachfolgend aufgeführten Werte allerdings noch offen. Jahreseinkommen Steuersatz 2022 2023 2024 14 % ab 10.348,00 Euro ab 10.909,00 Euro ab 11.605,00 Euro 42 % ab 58.597,00 Euro ab 62.810,00 Euro ab 66.761,00 Euro 45 % ab 277.826,00 Euro ab 277.826,00 Euro ab 277.826,00 Euro Kindergeld 2022 2023 Erstes und zweites Kind 219,00 Euro 250,00 Euro Drittes Kind 225,00 Euro 250,00 Euro Weiteres Kind 250,00 Euro 250,00 Euro Grundfreibetrag und Steuerstufen Nachdemder steuerliche Grundfrei- betrag von 10.347,00 Euro in 2022 zunächst auf 10.632,00 Euro in 2023 und auf 10.932,00 Euro in 2024 an- gehoben werden sollte, waren bei Redaktionsschluss folgende Freibe- träge in der Abstimmung: 10.908,00 Euro ab 2023 und 11.604,00 Euro ab 2024. Steuerlich ebenso bedeutend ist je- doch die Progression. Um zu verhin- dern, dass inflationsausgleichende steigende Löhne zu überproportio- nal höheren Steuern führen (kalte Progression), werden die Steuer- stufen erneut entsprechend „nach rechts“ verschoben. Familien Nach der Rechtsprechung des Bun- desverfassungsgerichts darf bei der Besteuerung von Familien ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Aus- bildung nicht besteuert werden. Bei Redaktionsschluss befanden sich folgende Werte in der parlamentari- schen Abstimmung. Kinderfreibetrag* 2022 2023 2024 8.548,00 Euro ** 8.952,00 Euro 9.312,00 Euro * einschließlich Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ** rückwirkend angehoben Freibeträge, Steuerstufen und Kindergeld

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