Perspektive Arbeitswelt 01/2023
4 | vida ARBEITSWELT 1 - 2023 Rechengrößen, Beitragssätze und Termine Jedes Jahr werden die Grenzwerte in der Sozialversicherung angepasst. Nachfolgend ein Überblick über die Zahlen, Daten und Fakten 2023. Beitragsbemessungsgrenzen In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 84.600,00 Euro (monatlich: 7.050,00 Euro) auf 87.600,00 Euro (monatlich: 7.300,00 Euro) erhöht. In den neuen Bundesländern kommt es zu einer Anhebung von 81.000,00 Euro (monatlich: 6.750,00 Euro) auf 85.200,00 Euro (monatlich 7.100,00 Euro). In der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Bei- tragsbemessungsgrenze von 58.050,00 Euro (monatlich: 4.837,50 Euro) auf 59.850,00 Euro (monatlich 4.987,50 Euro) angehoben. Jahresarbeitsentgeltgrenze Die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem ihr zu berücksichti- gendes Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Jahres arbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt, und ihr Entgelt auch die JAE-Grenze des Folgejahres über- steigt. Arbeitnehmer sind ab 01.01.2023 krankenversi- cherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges JAE sowohl die JAE-Grenze 2022 (64.350,00 Euro) als auch die JAE- Grenze 2023 (66.600,00 Euro) überschreitet. Berufsanfänger Berufsanfänger mit einem Arbeitsentgelt direkt ober- halb der JAE-Grenze (z.B. Personen nach abgeschlos- senem Hochschulstudium) sind ab Beschäftigungs- aufnahme versicherungsfrei und können freiwilliges Mitglied der GKV werden oder sich privat versichern.
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