Perspektive Arbeitswelt 01/2023

| 7 Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung Bei der Prüfung des Anspruchs und bei der Berechnung des Zuschusses zur Pflegeversicherung für freiwillig gesetzlich krankenversicherte oder privat versicherte Arbeitnehmer gelten die vorgenannten Ausführungen zum Beitragszuschuss zur Krankenversicherung ent- sprechend. Im Bundesland Sachsen ist der verminderte Beitragsanteil des Arbeitgebers zu beachten. Der Bei- tragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer ist nicht für die Berechnung des Beitragszuschusses zu berücksich- tigen. Höchstbeitragszuschuss 2023: • Bundeseinheitlich (ohne Sachsen): 76,06 Euro (4.987,50 Euro x 1,525 %) • Sachsen: 51,12 Euro 51,12 Euro (4.987,50 Euro x 1,025 %) Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungs­ beiträge Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt bemessen wer- den, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung, mit der das Arbeitsent- gelt erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt. Ein verbleibender Restbeitrag wird am drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Ausnahme: Bei- träge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Fol- gemonats der Auszahlung fällig. Abgabetermine für Beitragsnachweise Der Arbeitgeber hat der jeweiligen Einzugsstelle (Kran- kenkasse, Minijob-Zentrale) einen Beitragsnachweis für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis spätestens zu Beginn (also bereits um 0.00 Uhr) des zweiten Ar- beitstages vor dem Tag der Fälligkeit einzureichen. Der Beitragsnachweis ist also nur dann rechtzeitig einge- reicht, wenn die Einzugsstelle am gesamten fünftletz- ten Bankarbeitstag des Monats über den Beitragsnach- weis verfügen kann. Beiträge aus Versorgungsbezügen: Wie bereits be- schrieben, werden Beiträge aus Versorgungsbezügen einheitlich am 15. des Folgemonats der Auszahlung fäl- lig. Dies hat zur Folge, dass der durch die Zahlstelle zu erstellende Beitragsnachweis spätestens zwei Arbeits- tage vor diesem Fälligkeitstermin der Krankenkasse vorliegen muss. Beitragsfälligkeit 2023 Monat Fällig bis Januar 27.01. Februar 24.02. März 29.03. April 26.04. Mai 26.05 Juni 28.06. Juli 27.07. August 29.08. September 27.09. Oktober 27.10.* November 28.11. Dezember 27.12. * Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: 26.10.2023 Abgabetermin Beitragsnachweis 2023 Monat Abgabe bis Januar 25.01. Februar 22.02. März 27.03. April 24.04. Mai 24.05. Juni 26.06. Juli 25.07. August 25.08. September 25.09. Oktober 25.10.* November 24.11. Dezember 21.12. * Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: 24.10.2023

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