Perspektive Arbeitswelt 01/2023

8 | vida ARBEITSWELT 1 - 2023 MELDUNGEN ! Eine Jahresmeldung ist für jeden am 31.12. eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens jedoch bis zum 15.02. des folgenden Jahres zu erstatten. Der späteste Abgabetermin für das Kalenderjahr 2022 ist demnach der 15.02.2023. Für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind ebenfalls Jahresmeldungen zu erstatten. Hingegen sind für kurzfristig Beschäftigte seit einigen Jahren keine Jahresmeldungen mehr abzugeben. Jahresmeldung 2022 1 Beitragspflichtiges Entgelt Als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist in die Jahresmeldung maximal ein Betrag in Höhe der Beitragsbe­ messungsgrenze der Rentenversi- cherung einzutragen (Jahresmeldung 2022: 84.600,00 Euro alte Bundes- länder, 81.000,00 Euro neue Bundes- länder). Keine Jahresmeldung bei Meldung aus anderen Gründen Eine Jahresmeldung entfällt, wenn bereits wegen einer Unterbrechung der Beschäftigung (z. B. Kranken- geldbezug) eine Unterbrechungs- meldung zu erstatten war und der 31.12.2022 in den Unterbrechungs- zeitraum fällt. Außerdem ist auch keine Jahresmeldung zu erstellen, wenn wegen einer Änderung im Be- schäftigungs- oder Versicherungs- verhältnis ohnehin zum 31.12.2022 eine Sonstige Meldung, z. B. wegen Änderung der Beitragsgruppe, er- stattet wurde.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTM3NjI=