Perspektive Arbeitswelt 01/2024

12 | vida ARBEITSWELT 1 - 2024 Vorgezogene Altersrente Wer die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, kann auch schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze (diese nähert sich in den nächsten Jahren sukzessive dem 67. Lebensjahr) eine Altersrente beziehen. Möglich ist das beispielsweise bei Vorliegen einer Schwer­ behinderung. Anfang 2023 wurden die bis dahin zu berücksichtigenden Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer vorgezoge- nen Altersrente vollständig aufgehoben. Seit diesem Zeitpunkt kann jeder Altersrentner – unabhängig vom Lebensalter– hinzuverdienen, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Erwerbsminderungsrente Auch bei den Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner ist es zu einer deutlichen Verbe­ sserunggekommen. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind seit Anfang 2023 als jährliche Hinzuverdienstgrenze mindestens sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße anzusetzen, in 2024 somit 37.117,50 Euro (2023: 35.647,50 Euro). Die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt seit Anfang 2023 bei drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, in 2024 somit bei 18.558,75 Euro (2023: 17.823,75 Euro). Für Erwerbsminderungsrentner gilt jedoch weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, das Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen. Abschläge und Erhöhungen Wird die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen „erkauft“, ist zu berücksichtigen, dass diese dauerhaft, also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, die Rentenhöhe mindern (jedoch über Sondereinzahlungen in die Rentenkasse ausgeglichen werden können). Dem gegenüber stehen Beitragszahlungen aus der ausgeübten (rentenversicherungs- pflichtigen Beschäftigung), die die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze erhöhen. RENT ENVE Arbeiten … …

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