Perspektive Arbeitswelt 01/2024

| 15 Unbedenklichkeitsbescheinigung jetzt digital Verfahren Die Partnerfreistel- lung soll ohne büro- kratischen Aufwand beim Arbeitgeber be- ansprucht werden kön- nen. Auch eine Anmel- defrist ist – aufgrund der Kürze der Freistellung – nicht vorgesehen. Unbedenklichkeitsbescheinigungen wurden bislang in der Regel papiergestützt von den Arbeitgebern bean- tragt und in gleicher Form von den Einzugsstellen aus- gestellt. Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz wurde zum 01.01.2024 ein elektronisches Antrags- und Aus- stellungsverfahren für Unbedenklichkeitsbescheinigun- gen der Einzugsstellen geschaffen. Zum Hintergrund: Mit einer Unbedenklichkeitsbeschei- nigung der Einzugsstelle erbringt der Arbeitgeber den Nachweis seiner Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit hinsichtlich der ihm obliegenden Beitragszahlungs- pflichten. Die Einzugsstelle dokumentiert mit der Aus- stellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass bei ihr ein entsprechendes Arbeitgeberkonto geführt wird, für wie viele versicherungspflichtige Arbeitneh- mer sie aktuell den Beitrag einzieht und ob der Arbeit- geber seiner Pflicht zur Beitragsabführung ordnungsge- mäß nachkommt. Elektronisches Verfahren ab Anfang 2024 Ab 01.01.2024 beantragen Arbeitgeber die Unbedenk- lichkeitsbescheinigungen elektronisch über ihr Entgelt- abrechnungsprogramm oder über eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe bei den betroffenen Einzugsstellen. Die Einzugsstellen melden das Ergebnis der Prüfung des Antrags auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbe- scheinigung unverzüglich nach Eingang des Antrags elektronisch mit einem Datensatz an den antragstel- lenden Arbeitgeber zurück. Der Datensatz enthält dann entweder die Unbedenklichkeitsbescheinigung oder die Ablehnung. Es gibt zwei Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigun- gen, die über das elektronische Verfahren ausgestellt werden können: • Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung setzt voraus, dass der Arbeitgeber die gegenüber der Einzugsstelle obliegenden Beitragsnachweis- und -zahlungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt hat. Dazu sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung und für einen Zeitraum von in der Regel sechs Monaten zuvor maßgebend. • Die einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ausgestellt, wenn aktuell zwar keine Beitragsrück- stände bestehen, aber die Beitragsnachweis- oder -zahlungspflichten in der Vergangenheit unregelmä- ßig erfüllt worden sind. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann über das neue maschinelle Meldeverfahren einmalig oder im Abonnentenmodell angefordert werden. Bei Wahl des Abonnentenmodells entscheidet der Arbeitgeber, dass Unbedenklichkeitsbescheinigungen automatisiert ohne erneuten Antrag in einem bestimmten Turnus ausge- stellt werden sollen. Dabei stehen eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährige Ausstellung der Be- scheinigungen zur Auswahl.

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