Perspektive Arbeitswelt 01/2024

16 | vida ARBEITSWELT 1 - 2024 Ausgleichsabgabe 2024 Mit dem „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Ar- beitsmarktes“ soll die Beschäftigung schwerbehinder- ter Menschen weiter gefördert werden. Das Gesetz wird zum 01.01.2024 in Kraft treten. Damit einher geht auch eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe, falls keine oder nicht ausreichend viele schwerbehinderten Menschen beschäftigt werden. Betriebe ab 60 Beschäftigten Ab dem Erhebungsjahr 2024 beträgt die Ausgleichsab- gabe monatlich je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz: • 140,00 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5 %, • 245,00 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 %, • 360,00 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mehr als 0 % bis weniger als 2 %, • 720,00 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 0 %. Kleinere Betriebe Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich • weniger als 20 Arbeitsplätzen sind nicht beschäfti- gungspflichtig. Sie zahlen keine Ausgleichsabgabe. • 20 bis weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäfti­ gung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen 140,00 Euro monatlich und bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von null schwerbehinderten Menschen 210,00 Euro je unbe- setztem Arbeitsplatz. • 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen zwei schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäf- tigung von weniger als zwei schwerbehinderten Menschen 140,00 Euro, bei einer jahresdurchschnitt- lichen Beschäftigung von weniger als einem schwer- behinderten Menschen 245,00 Euro und bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von null schwerbehinderten Menschen 410,00 Euro je unbe- setztem Arbeitsplatz. Wichtig: Da die Ausgleichsabgabe rückwirkend (für das vorangegangene Kalenderjahr) gezahlt wird, greifen die ab 2024 zu berücksichtigenden neuen Abgaben noch nicht bzw. sind erst im März 2025 zu entrichten.

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