Perspektive Arbeitswelt 01/2024

4 | vida ARBEITSWELT 1 - 2024 Rechengrößen, Beitragssätze und Termine Jedes Jahr werden die Grenzwerte in der Sozialversicherung angepasst. Nachfolgend ein Überblick über die Zahlen, Daten und Fakten 2024. Beitragsbemessungsgrenzen In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundeslän- dern von 87.600,00 Euro (monatlich: 7.300,00 Euro) auf 90.600,00 Euro (monatlich: 7.550,00 Euro) erhöht. In den neuen Bundesländern kam es zu einer Anhebung von 85.200,00 Euro (monatlich 7.100,00 Euro) auf 89.400,00 Euro (monatlich: 7.450,00 Euro). In der Kranken- und Pflegeversicherung wurde die Bei- tragsbemessungsgrenze von 59.850,00 Euro (monatlich 4.987,50 Euro) auf 62.100,00 Euro (monatlich 5.175,00 Euro) angehoben. Jahresarbeitsentgeltgrenze Die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem ihr zu berücksichti- gendes Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Jahres­ arbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt, und ihr Entgelt auch die JAE-Grenze des Folgejahres übersteigt. Arbeitnehmer sind ab 01.01.2024 krankenversicherungs- frei, wenn ihr regelmäßiges JAE sowohl die JAE-Grenze 2023 (66.600,00 Euro) als auch die JAE-Grenze 2024 (69.300,00 Euro) überschreitet.

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