Perspektive Arbeitswelt 01/2025

14 | vida ARBEITSWELT 1 - 2025 • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet, • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studi- ums dient, • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Be­ rufsbildungsgesetzteilnehmen, • ehrenamtlich Tätige, • Freiberufler und Selbstständige. Mindestlohn 2025 Der Mindestlohn (2024: 12,41 Euro) steigt Anfang 2025 weiter – von bislang 12,41 Euro auf dann 12,82 Euro. Den entsprechenden Beschluss hatte die Mindestlohnkom- mission bereits im Juni 2023 gefasst. Wichtig: Der gesetzliche Mindestlohn gilt u.a. nicht für: • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung (nicht zu verwechseln mit der so genannten Mindestausbildungsvergütung), • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeits­ losigkeit,

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