Perspektive Arbeitswelt 01/2025
18 | vida ARBEITSWELT 1 - 2025 hoben. Zum 01.01.2025 findet eine weitere Anhebung auf 3.336,00 Euro statt. Der „BEA-Freibetrag“ für Betreu- ungs-, Erziehungs- und Ausbil- dungsbedarf bleibt hingegen un- verändert bei 1.464,00 Euro. Da beide Freibeträge (Kinder- und Betreuungsfreibetrag) bei der Ein- kommensteuerveranlagung zusam- mengelegt werden, ergeben sich je Elternteil damit rückwirkend ab 01.01.2024: 4.770,00 Euro (zuvor: 4.656,00 Euro). Ab dem 01.01.2025 sind es nun 4.800,00 Euro (2026: 4.878,00 Euro). Wenn die Eltern ver- heiratet und zusammen veranlagt sind, ergeben sich die doppelten Beträge. FAMILIEN Das Kindergeld steigt zum 01.01.2025 auf 255,00 Euro für jedes Kind (bis 31.12.2024: 250,00 Euro). Für 2026 ist eine weitere Anhebung auf 259,00 Euro geplant. Künftig soll das Kinder- geld zudem entsprechend der pro- zentualen Entwicklung der Freibe- träge für Kinder angepasst werden. Der Rechtsprechung des Bundes- verfassungsgerichts folgend, darf bei der Besteuerung von Familien ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Aus- bildung nicht besteuert werden. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird rückwirkend für 2024 auf 3.306,00 Euro (zuvor: 3.192,00 Euro) ange- 2024 Kindergeld 250,00 Euro Kinderfreibetrag Neu: 3.306,00 Euro (alt: 3.192,00 Euro) BEA-Freibetrag 1.464,00 Euro
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