Perspektive Arbeitswelt 01/2025
4 | vida ARBEITSWELT 1 - 2025 Rechengrößen, Beitragssätze und Termine Jedes Jahr werden die Grenzwerte in der Sozialversicherung angepasst. Nachfolgend ein Überblick über die Zahlen, Daten und Fakten 2025. Beitragsbemessungsgrenzen Ab dem 01.01.2025 gelten bundeseinheitliche Beitrags- bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in allen Sozial versicherungszweigen. In der Renten- und Arbeitslosen versicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 96.600,00 Euro (monatlich: 8.050,00 Euro) erhöht. In der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbe- messungsgrenze auf 66.150,00 Euro (monatlich 5.512,50 Euro) angehoben. Jahresarbeitsentgeltgrenze Die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem ihr zu berücksich- tigendes Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Jah- resarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt, und ihr Entgelt auch die JAE-Grenze des Folgejahres über- steigt. Arbeitnehmer sind ab 01.01.2025 krankenversi- cherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges JAE sowohl die JAE-Grenze 2024 (69.300,00 Euro) als auch die JAE- Grenze 2025 (73.800,00 Euro) überschreitet.
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