Perspektive Arbeitswelt 01/2025

6 | vida ARBEITSWELT 1 - 2025 Beitragssätze Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Kran- kenversicherung beträgt 14,6 %. Dieser Beitragssatz gilt einheitlich für alle Krankenkassen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte der hier- aus zu berechnenden Beiträge. Eine Ermäßigung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,6 Prozentpunkte gilt für Mitglieder, für die der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen ist (z.B. für die Bezieher von Vorruhe- standsgeld und für Arbeitnehmer, die eine Vollrente we- gen Alters beziehen). Zusätzlich zum allgemeinen bzw. ermäßigten Beitrag erheben die Krankenkassen einen kassenindividuel- len, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, wenn ihr Finanzbedarf durch die Zuweisungen des Gesundheits- fonds nicht gedeckt wird. Seit Anfang 2019 wird auch dieser von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen gemeinsam getragen. Anstelle des individuellen Zusatzbeitragssatzes erhe- ben die Krankenkassen für bestimmte Personenkreise (z. B. für die sogenannten Geringverdiener – Auszubil- dende mit einem Arbeitsentgelt bis 325,00 Euro) einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dieser lag 2024 bei 1,7 % – und wird zum 01.01.2025 auf 2,5 % erhöht. Eben- falls erhöht wird der Beitrag zur Pflegeversicherung – von 3,4 % auf 3,6 %. Die nachfolgend aufgeführten Beitragssätze bleiben zum 01.01.2025 unverändert: • Rentenversicherung: 18,6 %, • Arbeitslosenversicherung: 2,6 %, • Künstlersozialabgabe: 5,0 %. Beitragszuschuss zur Krankenversicherung Der Arbeitgeberzuschuss für freiwillig in der GKV ver- sicherte Beschäftigte schließt auch den halben kassen- individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse mit ein. Abweichend hiervon wird beim Beitragszuschuss, den Arbeitgeber ihren privat krankenversicherten Arbeit- nehmern zahlen, der halbe durchschnittliche Zusatzbei- trag der gesetzlichen Krankenversicherung mit einbe- zogen. Als Beitragsbemessungsgrundlage für den Beitragszu- schuss für freiwillig/privat krankenversicherte Arbeit- nehmer ist das Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemes- sungsgrenze zu berücksichtigen (2025: 5.512,50 Euro monatlich). Höchstbeitragszuschuss 2025: • Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch: 5.512,50 Euro x 7,3 % + 5.512,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz • Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer ohne Krankengeldanspruch: 5.512,50 Euro x 7,0 % + 5.512,50 Euro x halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz • Privat krankenversicherte Arbeitnehmer: 5.512,50 Euro x 7,3 % (bzw. 7,0 %) + 5.512,50 Euro x 1,25 % (halber durchschnittlicher Zusatzbeitrags- satz 2025) Sofern das Arbeitsentgelt des versicherungsfreien Ar- beitnehmers die Beitragsbemessungsgrenze nicht er- reicht, fällt der zu zahlende Beitragszuschuss geringer als der Höchstzuschuss aus. Da sich der Beitragszuschuss am Arbeitsentgelt orien- tiert, besteht für Zeiten, für die der Arbeitnehmer kein Arbeitsentgelt erhält (z. B. für Zeiten des unbezahlten Urlaubs oder des unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit), auch kein Anspruch auf den Beitragszu- schuss.

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