16 | vida ARBEITSWELT 1 - 2026 Konkret: Möchten Unternehmen künftig Aufträge des Bundes erhalten, müssen sie sich bei der Ausführung an Tarifbedingungen halten. Die Umsetzung dieser Vorgabe hat das Bundeskabinett im August 2025 mit dem Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf wurde am 10.10.2025 in erster Lesung im Bundestag beraten und sollte noch im Laufe des Jahres 2025 verabschiedet werden (Stand bei Redaktionsschluss). Die Pflicht zur Einhaltung der tarifvertraglichen Mindestarbeitsbedingungen soll unabhängig davon gelten, ob Unternehmen tarifgebunden sind oder nicht. Dementsprechend werden öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, die einschlägigen tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Diese Regelung greift künftig für Aufträge und Konzessionen des Bundes grundsätzlich ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000,00 Euro. Koalitionsvertrag: Neue Gesetze und Reformvorhaben Einige Vorhaben rund um das Thema Beschäftigung ergeben sich aus dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung. Teilweise sind dies noch geplante Vorhaben, teilweise sind bereits entsprechende Kabinettsbeschlüsse auf dem Weg. Nachfolgend ein kurzer Überblick. Tariftreue bei Auftragsvergabe Bisher ist es so, dass nicht tarifgebundene Unternehmen möglicherweise einen Wettbewerbsvorteil gegenüber tarifgebundenen Unternehmen haben, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bemühen. Die Argumentation: Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Dieser Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten soll eingeschränkt werden.
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