| 17 Elektronische Zeiterfassung Arbeitgeber möchte man zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten verpflichten. Die genaue Ausgestaltung soll eine unbürokratische Lösung sein, die unter anderem die digitalen Möglichkeiten nutzt und Übergangsregelungen für kleine und mittlere Unternehmen vorsieht. Mutterschutz für Selbstständige Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung eines Mutterschutzes für Selbstständige nach dem Vorbild angestellter Arbeitnehmerinnen vor. Dazu gehören auch die Beanspruchung der Schutzfristen und eine finanzielle Absicherung. Gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft sollen Konzepte entwickelt werden, um die Betriebe von Selbstständigen während dieser Zeit abzusichern. Ziel ist, selbstständige Frauen in der Schwangerschaft und nach der Geburt besser abzusichern und ihnen die gleichen Schutzrechte zukommen zu lassen, die bisher nur Angestellten zustehen. Neben dem Mutterschutz ist auch eine Flexibilisierung bei der Berechnungsgrundlage des Elterngeldes für Selbstständige geplant. Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) soll weiter ausgebaut werden – mit dem Ziel, mehr Menschen eine effiziente und sichere Zusatzrente zu ermöglichen. Entsprechend wurde das bereits von der Vorgängerregierung initiierte Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz im aktuellen Kabinett beschlossen und ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Das geplante Gesetz soll kurzfristig in Kraft treten und zielt auf höhere Verbreitung, Vereinfachung für Unternehmen, mehr Flexibilität und digitale Effizienz. Förderhöchstbetrag und Einkommensgrenze: Bisher profitieren Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von höchstens 2.575,00 Euro von der zusätzlichen staatlichen Förderung, wenn ihnen ihr Arbeitgeber eine Betriebsrente zusagt. Diese Einkommensgrenze soll ab 2027 an die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung gekoppelt werden (jährlich 3 %), sodass Beschäftigte durch eine Einkommenssteigerung regelmäßig nicht mehr aus der Förderung herausfallen. Zudem soll als Anreiz für den Aufbau einer zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung der Förderhöchstbetrag von derzeit 288,00 Euro auf 360,00 Euro im Kalenderjahr angehoben werden. Damit würden Arbeitgeberbeiträge bis zu maximal 1.200 Euro jährlich (statt bisher 960,00 Euro) steuerlich begünstigt. Mitbestimmung Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Mitbestimmung in der digitalen Arbeitswelt zu modernisieren, indem Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen als gleichwertige Alternativen zu Präsenzformaten ermöglicht werden. Zudem soll das Betriebsverfassungsgesetz angepasst werden, um auch Online-Betriebsratswahlen zu erlauben und Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht zum Betrieb zu verschaffen. Arbeitszeit Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden, darf aber unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, sofern innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wieder 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Diese Regelung soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden. So möchte man mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit ermöglichen. Voraussetzung wäre aber weiterhin, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird.
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