18 | vida ARBEITSWELT 1 - 2026 sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt zum 01.01.2026 auf 3.414,00 Euro (2025: 3.336,00 Euro). Der „BEA-Freibetrag“ für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf bleibt hingegen unverändert bei 1.464,00 Euro. Da beide Freibeträge (Kinder- und Betreuungsfreibetrag) bei der Einkommensteuerveranlagung zusammengelegt werden, ergibt sich damit je Elternteil ab dem 01.01.2026 ein Freibetrag von 4.878,00 Euro (2025: 4.800,00 Euro). Wenn die Eltern verheiratet und zusammen veranlagt sind ergeben sich die doppelten Beträge. (2025: 17.444,00 Euro). Der Spitzensteuersatz von 42 % greift im Jahr 2026 bei einem zu versteuernden Einkommen ab 69.879,00 Euro (2025: 68.481,00 Euro). Der so genannte Reichensteuersatz von 45 % gilt im Jahr 2026 unverändert ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826,00 Euro. Familien Das Kindergeld steigt zum 01.01.2026 auf 259,00 Euro für jedes Kind (bis 31.12.2025: 255,00 Euro). Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend, darf bei der Besteuerung von Familien ein Einkommensbetrag in Höhe des Grundfreibetrag Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348,00 Euro (2025: 12.096,00 Euro) für allein Veranlagte und 24.696,00 Euro (2025: 24.192,00 Euro) für zusammen Veranlagte. Auch die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs – mit Ausnahme des sogenannten Reichensteuersatzes – werden angepasst. Progression / Steuerstufen Steuerlich ebenso bedeutend ist jedoch die Progression. Um zu verhindern, dass inflationsausgleichende steigende Löhne zu überproportional höheren Steuern führen (kalte Progression), werden die Steuerstufen erneut entsprechend „nach rechts“ verschoben. Der Eingangssteuersatz beträgt auch künftig 14 %. Er greift 2026 bei einem zu versteuernden Einkommen (Einzelveranlagung) von 12.349,00 Euro (2025: 12.097,00 Euro). Die sich anschließende Progressionsphase beginnt künftig bei 17.800,00 Euro ST€UERRECHT Freibeträge, Steuerstufen, Familien 2025 2026 Kindergeld 255,00 € 259,00 € Kinderfreibetrag 3.336,00 € 3.414,00 € BEA-Freibetrag 1.464,00 € 1.464,00 €
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