Perspektive Arbeitswelt 01/2026

4 | vida ARBEITSWELT 1 - 2026 Beitragsbemessungsgrenzen Seit Anfang 2025 gelten bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in allen Sozialversicherungszweigen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 101.400,00 Euro (monatlich: 8.450,00 Euro) erhöht. In der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 69.750,00 Euro (monatlich 5.812,50 Euro) angehoben. Jahresarbeitsentgeltgrenze Die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem ihr zu berücksichtigendes Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt, und ihr Entgelt auch die JAE-Grenze des Folgejahres übersteigt. Arbeitnehmer sind ab 01.01.2026 krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges JAE sowohl die JAE-Grenze 2025 (73.800,00 Euro) als auch die JAE-Grenze 2026 (77.400,00 Euro) überschreitet. Jedes Jahr werden die Grenzwerte in der Sozialversicherung angepasst. Nachfolgend ein Überblick über die Zahlen, Daten und Fakten 2026. Rechengrößen, Beitragssätze und Termine

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