| 7 Rechengrößen 2026 Entgeltgrenzen (in Euro) jährlich monatlich BBG RV/ALV 101.400,00 8.450,00 BBG KV/PV 69.750,00 5.812,50 Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.) 77.400,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze (bes.) 69.750,00 Geringverdienergrenze 325,00 Geringfügigkeitsgrenze 603,00 Bezugsgröße 47.460,00 3.955,00 Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt bemessen werden, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt. Ein verbleibender Restbeitrag wird am drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig. Fälligkeitstermine 2026 Monat Fällig bis Januar 28.01. Februar 25.02. März 27.03. April 28.04. Mai 27.05. Juni 26.06. Juli 29.07. August 27.08. September 28.09. Oktober 28.10. November 26.11. Dezember 28.12. Beitragsnachweise Abgabetermine Der Arbeitgeber hat der jeweiligen Einzugsstelle (Krankenkasse, Minijob-Zentrale) einen Beitragsnachweis für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis spätestens zu Beginn (also bereits um 0.00 Uhr) des zweiten Arbeitstages vor dem Tag der Fälligkeit einzureichen. Der Beitragsnachweis ist also nur dann rechtzeitig eingereicht, wenn die Einzugsstelle am gesamten fünftletzten Bankarbeitstag des Monats über den Beitragsnachweis verfügen kann. Abgabetermine 2026 Monat Abgabe bis Januar 26.01. Februar 23.02. März 25.03. April 24.04. Mai 22.05 Juni 24.06. Juli 27.07. August 25.08. September 24.09. Oktober 26.10. November 24.11. Dezember 22.12.
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