8 | vida ARBEITSWELT 1 - 2026 Rechtskreistrennung endet Zum 01.01.2026 müssen Arbeitgeber in der Sozialversicherung keine Beitragsnachweise mehr nach den Rechtskreisen Ost und West trennen. Bislang galt: Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland erforderten jeweils separate Beitragsnachweise. Diese Pflicht entfällt nun. Ab 2026 ist ein einheitlicher Nachweis für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend – unabhängig vom Beschäftigungsort. Das gilt auch dann, wenn sich der Nachweis noch auf Zeiträume vor dem 31.12.2025 bezieht. Bereits seit Jahresbeginn 2025 ist im DEÜV-Meldeverfahren keine Angabe des Rechtskreises mehr erforderlich. Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 werden auch das SV-Meldeportal und alle zertifizierten Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme angepasst, sodass die Änderungen technisch automatisch umgesetzt werden. Sachbezüge Auch Sachbezüge stellen Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar. Zu den Sachbezügen zählen insbesondere die freie Verpflegung, Unterkunft und Wohnung. Die für die Beitragsberechnung zu berücksichtigenden und bundesweit geltenden Werte sind in der Sachbezugsverordnung festgelegt. In den nachfolgenden Punkten werden die für das Kalenderjahr 2026 maßgeblichen Werte für Sachbezüge dargestellt: Werden im Betrieb unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten gewährt, sind sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende nachstehende Beträge anzusetzen: • Frühstück 2,37 Euro • Mittag-/Abendessen 4,57 Euro Freie Verpflegung Frühstück Mittagessen Abendessen Verpflegung insgesamt Volljährige Arbeitnehmer einschließlich Jugendliche und Auszubildende sowie volljährige Familienangehörige mtl. 71,00 € 137,00 € 137,00 € 345,00 € ktgl. 2,37 € 4,57 € 4,57 € 11,50 € Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres mtl. 56,80 € 109,60 € 109,60 € 276,00 € ktgl. 1,89 € 3,65 € 3,65 € 9,20 € Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres mtl. 28,40 € 54,80 € 54,80 € 138,00 € ktgl. 0,95 € 1,83 € 1,83 € 4,60 € Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres mtl. 21,30 € 41,10 € 41,10 € 103,50 € ktgl. 0,71 € 1,37 € 1,37 € 3,45 €
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