Perspektive Arbeitswelt 02/2020

| 3 Auf den ersten Blick EU-Staaten zu fördern. Erreicht werden soll dies unter anderem dadurch, dass nun alle Fachkräfte, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation ver- fügen, in den jeweiligen Berufen in Deutschland arbeiten dürfen. Die Beschränkung auf besonders vom Fachkräftemangel betroffene soge- nannte Engpassberufe wurde auf- gehoben. Ebenfalls neu ist die Mög- lichkeit zur befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche. Diese erhalten diejenigen Fachkräfte, die mit einer Berufsausbildung nach Deutschland kommen. Auch für Ausländer, die in Deutsch- land einen Ausbildungsplatz suchen, gelten Erleichterungen. Neben dem Abschluss einer deutschen Aus­ landsschule oder einem Schulab- schluss, der den Hochschulzugang in Deutschland eröffnet, genügt da- für auch ein Schulabschluss, der im Heimatland zum Studium berechtigt. Bildungsurlaub: Teilnahme so früh wie möglich planen In den meisten Bundesländern – bis auf Bayern und Sachsen – gibt es spezielle Vorschriften, die den An- spruch auf Bildungsurlaub (bzw. Bil- dungszeit oder Bildungsfreistellung) regeln. In der Regel einmal pro Jahr haben Arbeitnehmer vielerorts An- spruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Weiterbildung. Eine Voraussetzung ist, dass jemand eine anerkannte Bildungsmaßnahme be- sucht – das Thema kann meist frei gewählt werden. Wichtig: Wer Bildungsurlaub plant, sollte sich vorab mit dem Arbeitge- ber über die Eckpunkte verständi- gen. Berechtigte Ablehnungsgründe sind nicht eingehaltene Fristen oder zwingende betriebliche Gründe wie Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz zum beantragten Zeitraum. Hinzu kommt, dass der Bildungsur- laub landesspezifisch sehr unter- schiedlich geregelt ist und nicht alle Veranstaltungen überall anerkannt sind. Beschäftigte sollten sich daher vorab über die regionalen Bestim- mungen informieren und dann in die Planung gehen. Fachkräfte aus dem Ausland: Neues Gesetz in Kraft Seit Anfang März 2020 können aus- ländische Fachkräfte vermehrt und leichter nach Deutschland kommen. Geregelt ist das im Fachkräfteein­ wanderungsgesetz, welches bereits vor mehr als einem halben Jahr beschlossen wurde, aber erst am 01.03.2020 in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes ist es, den Bedarf an Fachkräften durch Zuwanderung entsprechender Personen aus Nicht- Inhalt Seite Auf den ersten Blick: Neuigkeiten zur Sozialversicherung 3 Brexit: Was gilt bei Entsendungen ? 4 bis 5 Künstler: Abgabepflicht beachten 6 bis 7 Arbeit und Recht 8 Zahlen, Daten, Fakten 9 Neue Auszubildende: Gut vorbereitet in das Berufsleben 10 bis 11 Umwelt: Plastikfrei leben – überhaupt möglich? 12 bis 13 Arbeitswelt: Brückenteilzeit richtig einsetzen 14 bis 15 Mit vier zusätzlichen Seiten in der I bis IV Heftmitte: BGF PERSPEKTIVE spezial Betriebliche Gesundheitsförderung

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