Perspektive Arbeitswelt 02/2022

10 | PERSPEKTIVE Arbeitswelt Was ist Mediation? Der Grundsatz ist einfach: Bei der Mediation handelt es sich um eine Verhandlung, die zwei Parteien führen und – zur Unterstützung – einen Mediator hinzunehmen. Besonderheit hierbei: Anders als ein Richter oder Schieds- richter, ist ein Mediator nicht dazu da, Entscheidungen zu treffen. Als Konfliktprofi führt er vielmehr durch das Verfahren und ist dabei allparteilich. Die Mediation kann durchgeführt werden • unabhängig von einem Gerichtsverfahren (außergerichtliche Mediation) • während eines Gerichtsverfahrens außerhalb des Gerichts (gerichtsnahe Mediation) • während eines Gerichtsverfahrens von einem nicht entscheidungsbefugten Richter (gerichtsinterne Mediation / Güterichterverfahren) Wenn zwei sich streiten, freut sich der Anwalt. Doch nicht immer finden sich die Interessen der Kontrahenten in späteren Urteilen der Gerichte wieder. Daher kann es bei Konflikten mit Arbeitnehmern oder Kunden eine gute Alternative sein, zunächst einen Mediator hinzuzuziehen. Als Experten für Konfliktklärung helfen diese den Beteiligten zu Lösungen, die Interessen und Bedürfnissen beider Parteien bestmöglich gerecht werden. Mediation: Chance auf Win-Win für alle Beteiligten Ein klassisches Beispiel vorweg: Zwei Kinder streiten sich um eine Orange. Nun könnte man nur einem Kind die Orange geben. Damit wäre das andere Kind sicherlich nicht zufrieden. Eine Alternative wäre es, die Orange zu teilen. Aller- dings wären beide Kinder nur halb zufrieden. Forscht man hingegen nach der Ursache des Streites, stellt man vielleicht fest, dass eines der Kinder mit der Schale der Orange einen Kuchen backen und das andere Kind aus der Orange einen Saft pressen möchte. Ergebnis: Beide Wünsche können erfüllt werden. Win-win eben!

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