Perspektive Arbeitswelt 02/2022

| 15 STEUER- UND BEITRAGS- RECHTLICHE BEHANDLUNG DES ZUSCHUSSES Der Arbeitgeberzuschuss ist steu- erfrei, wenn er zusammen mit dem Entgeltumwandlungsbetrag 8 % der BBG der allgemeinen Rentenversi- cherung nicht übersteigt (2022: 564 Euro mtl.). In der Sozialversicherung ist der steuerfreie Zuschuss bei- tragsfrei, wenn er zusammen mit dem Entgeltumwandlungsbetrag 4 % der RV-BBG nicht übersteigt (2022: 282 Euro mtl.). Wird der beitragsrechtliche Freibe- trag von 4 % der BBG bereits durch den Entgeltumwandlungsbetrag aus- geschöpft, ist der Arbeitgeberzu- schuss demnach beitragspflichtig, soweit er zusammen mit dem üb- rigen beitragspflichtigen Bruttoar- beitsentgelt die jeweilige BBG der Kranken- und Pflegeversicherung bzw. der Renten- und Arbeitslosen- versicherung nicht übersteigt. ANPASSUNG DER ENTGELT- UMWANDLUNGSVEREINBA- RUNG Durch die Arbeitgeberzuschuss- pflicht erhöht sich der zur betriebli- chen Altersversorgung zu zahlende Betrag. Die Anbieter der betriebli- chen Altersversorgung räumen je- doch ggf. keine Möglichkeit ein, für bestehende Verträge einen höheren Beitrag oder ergänzende Verträge allein für den Arbeitgeberzuschuss zu vereinbaren. Um bestehende Altersvorsorgever- träge nicht ändern zu müssen, be- steht die Möglichkeit, lediglich die Entgeltumwandlungsvereinbarung anzupassen. Dabei wird entweder der Entgeltumwandlungsbetrag so weit reduziert, dass sich mit dem darauf entfallenden Arbeitgeber- zuschuss in der Summe der ur- sprüngliche Entgeltumwandlungs- betrag ergibt (Variante B). Oder der Entgeltumwandlungsbetrag wird um den auf den bisherigen Entgelt- umwandlungsbetrag (Variante A) entfallenden Arbeitgeberzuschuss reduziert (Variante C). Damit bleibt der an die Versorgungseinrichtung abzuführende Betrag (im Beispiel 100 Euro) gleich und enthält neben dem verminderten umgewan- delten Entgelt den Arbeitgeberzuschuss. Der reduzierte Entgeltumwand- lungsbetrag erhöht jedoch dann das beitragspflichtige Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Quelle: DRV (summa summarum – Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen; Ausgabe 1.2022) Seit 01.01.2022 15,00 Euro Arbeitgeberzuschuss 100,00 Euro Entgeltumwandlung Variante A 13,04 Euro Arbeitgeberzuschuss 15,00 Euro Arbeitgeberzuchuss 86,96 Euro Entgeltumwandlung Variante B 85,00 Euro Entgeltumwandlung Variante C

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