Perspektive Arbeitswelt 02/2022

2 | PERSPEKTIVE Arbeitswelt Liebe Leserin, lieber Leser, ältere Arbeitnehmer, die bereits Rente beziehen, dürfen vor Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 46.060,00 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Diese Regelung gibt ihnen wesentlich mehr Spielraum für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Einen Überblick über die wichtigsten Rege- lungen finden Sie auf den Seiten 4 und 5. In den letzten Jahren mussten viele Betriebe Kurzarbeit beantragen. Je nach vertraglicher Gestaltung bekom- men Arbeitnehmer auch während dieser Zeiten Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausgezahlt. Doch wie steht es um die Sozialversicherungsbeiträge, die für solche Zahlun- gen zu entrichten sind? Die Antwort hierauf gibt unser Beitrag auf den Seiten 6 und 7. Wenn zwei sich streiten, freut sich der Anwalt. Doch nicht immer finden sich die Interessen der Kontrahen- ten in späteren Urteilen der Gerichte wieder. Daher kann es bei Konflikten mit Arbeitnehmern oder Kunden eine gute Alternative sein, zunächst einen Mediator hinzuzuziehen. Als Experten für Konfliktklärung helfen diese den Beteiligten zu Lösungen, die Interessen und Bedürfnissen beider Parteien bestmöglich gerecht werden. Mehr hierzu auf den Seiten 10 und 11. Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich können sich freu- en. Der gesetzliche Mindestlohn soll ab Oktober 2022 auf 12,00 Euro je Stunde erhöht werden, die Minijob- Grenze zum gleichen Zeitpunkt von 450,00 Euro auf 520,00 Euro steigen. Die Änderungen basieren auf iner Koalitionsvereinbarung der aktuellen Bundes- regierung und wurden nun im Rahmen eines Gesetz- entwurfs auf den Weg gebracht (Seiten 12 und 13). Seit Jahresbeginn hat der Arbeitgeber auch für vor dem 01.01.2019 geschlossene Entgeltumwandlungsverein- barungen zugunsten der betrieblichen Altersversorgung einen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Alles Weitere hierzu auf den Seiten 14 und 15 dieser Ausgabe. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre vivida bkk Impressum Herausgeber und Verlag: inside partner Verlag und Agentur GmbH Am Bahndamm 9 48739 Legden Telefon (0 25 66) 933 99 - 0 Telefax (0 25 66) 933 99 - 99 info@inside partner.de www.inside-partner.de © inside partner Gender-Hinweis Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Zeitschrift auf geschlechts- bezogene Formulierungen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Bildnachweise: Titelseite: © istockphoto/PixelsEffect Seite 4 und 5: © bnenin - stock.adobe.com Seite 6: © bsd studio - stock.adobe.com Seite 8: © fotogestoeber - stock.adobe.com Seite I: © pikselstock - stock.adobe.com Seite II-III: © Maxchered - stock.adobe.com, © pressmaster - stock.adobe.com Seite IV: © WoGi - stock.adobe.com Seite 9: © leszekglasner - stock.adobe.com Seite 10 - 11: © Jacob Lund - stock.adobe.com Seite 12 - 13: © 200degrees - stock.adobe.com Seite 14 - 15: © uckybusiness - stock.adobe.com Rückseite: © vivida bkk

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