Perspektive Arbeitswelt 02/2022

4 | PERSPEKTIVE Arbeitswelt Eine wesentlich höhere Hinzuverdienstgrenze für vor- gezogene Altersrenten gibt es nun schon das dritte Jahr in Folge. Ursprünglich war geplant, die Hinzuverdienst- grenze für Rentner nur für das Jahr 2020 einmalig auf 44.590,00 Euro zu erhöhen und dann wieder abzusen- ken. Diese Absenkung wurde aber per Gesetz ausgehe- belt, sodass bereits im Jahr 2021 eine Hinzuverdienst- grenze von 46.060,00 Euro galt. Ob es eine dauerhafte Lösung ist, bleibt abzuwarten – der höhere Wert gilt (unverändert) zunächst bis Ende 2022. Allerdings haben die aktuellen Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie die „Regelung zum Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug entfristen“ wollen. ÜBRIGENS: Die höhere Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Die Änderung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Hinzuver- dienstregelung für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Anrechnung von Ein- kommen auf Hinterbliebenenrenten. Hinzuverdienstgrenze Die Hinzuverdienstgrenze ist maßgeblich für Jobs ne- ben der Altersrente – jedoch nur bis zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze. Das ist grundsätzlich die Vollendung des 67. Lebensjahres. Allerdings erst in der Zukunft – denn für diejenigen, die ab dem 01.01.1947 und vor dem 01.01.1964 geboren wurden, steigt diese Grenze stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr an. Wer vor der Regelaltersgrenze neben der Altersrente arbeitet, darf zurzeit 46.060,00 Euro pro Kalenderjahr hinzuverdienen, umgerechnet also 3.838,33 Euro mo- natlich. Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Ge- winn sowie vergleichbares Einkommen. Einkommensanrechnung Bei der Einkommensanrechnung spielt es keine Rolle, ob das Geld in einem Monat oder über einen längeren Zeitraum hinweg erwirtschaftet wurde; letztlich kommt es auf den Jahresverdienst an. Liegt dieser über dem Grenzwert, werden 40 % des Überschusses auf die Rente angerechnet. Konkret wird die Summe auf zwölf Monate verteilt und die Rente entsprechend nur noch als Teilrente gewährt. Ältere Arbeitnehmer, die bereits Rente beziehen, dürfen vor Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 46.060,00 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Diese Regelung gibt ihnen wesentlich mehr Spielraum für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. In früheren Zeiten durften solche Rentner lediglich 6.300,00 Euro pro Jahr verdienen, ohne dass es ihrer Rente schadete. Ruhestand Weiter arbeiten und Rente beziehen

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