Perspektive Arbeitswelt 02/2023
| III HAUTERKRANKUNGEN Bei 90 Prozent der Hauterkrankungen handelt es sich um entzündliche, nicht infektiöse Entzündungen, so- genannte Ekzeme. Man unterscheidet dabei toxische, Abnutzungs- und allergische Kontaktekzeme. Toxisches Kontaktekzem Diese Ekzeme entstehen nach dem kurzfristigen Kon- takt mit einem Schadstoff. Abnutzungsekzem Das Abnutzungsekzem ist mit rund 40 Prozent das am häufigsten vorkommende Ekzem. Es entsteht durch ständig wiederkehrende Einflüsse über einen länge- ren Zeitraum, meistens dadurch, dass die Haut immer feucht gehalten wird. Dadurch quillt die Hornhaut auf, die Schutzschicht ist gestört, die Haut wird rissig und trocken, Schadstoffe dringen ein. Allergisches Ekzem Das allergische Ekzem entsteht oft infolge eines Abnut- zungsekzems. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine übersteigerte Reaktion des Immunsystems auf körperfremde Stoffe, die normalerweise harmlos sind. Jeder allergischen Reaktion geht eine Sensibilisierung voraus, die je nach Potenz und Konzentration des All- ergens und abhängig von der körperlichen Verfassung des Betroffenen zwischen fünf Tagen und mehreren Jahrzehnten dauern kann. Beim allergischen Kontaktekzem unterschiedet man zu- sätzlich den Sofort- und den Spättyp: 1. SOFORTTYP Die Symptome treten nach einer bis 30 Minuten auf. Hierbei gibt es vier unterschiedliche Stufen der Schwere des Ekzems: 1) Nesselsucht, 2) Befall der Schleimhaut, 3) phylaktische Reaktion mit schlagartigem Blutdruckabfall, 4) anaphylaktischer Schock (Kreislaufversagen). 2. SPÄTTYP 20 bis 48 Stunden nach Kontakt mit dem Allergen treten die ersten Symptome auf und klingen oft erst nach 72 Stunden wieder ab. Häufige Auslö- ser sind Duft- und Konservierungsstoffe, Desin- fektionsmittel und Gummizuschlagstoffe. Der Spättyp zeigt sich durch eine juckende Rötung, Bläschen, Schuppungen und Hautverdickungen. AUFGABEN DES UNTERNEHMENS bei arbeitsbedingten Hauterkrankungen Zunächst einmal gilt: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung. Liegt der Verdacht nahe, dass eine berufsbedingte Hauterkran- kung vorliegt, sollte diese zeitnah durchgeführt werden. Je eher eine Krankheit erkannt und behandelt wird, desto frühzeitiger kann man darauf reagieren. Bestätigt sich der Verdacht, sollten folgende Maßnah- men geprüft bzw. ergriffen werden: • Prüfen, ob es für die hautgefährdenden Stoffe Ersatzstoffe gibt. • Technische und organisatorische Maßnahmen einleiten (z.B. Feuchtarbeit soweit wie möglich reduzieren, Anwendung von Putzautomaten, Verteilung der Arbeit auf mehrere Mitarbeiter). • Beschäftigte über Gefährdungen und Hautschutz- maßnahmen informieren und Hautprobleme sowie Verbesserungsmöglichkeiten bei Arbeiten mit haut- schädigenden Tätigkeiten und Stoffen besprechen. • Möglichkeiten anbieten, persönliche Hautschutz- maßnahmen zu treffen (z.B. Schutzhandschuhe, Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel und Haut- pflegemittel zur Verfügung stellen). • Gefährdungsbeurteilung „Hautschädigende Tätig- keiten und Stoffe“ durchführen und basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen einen Hautschutz- plan erstellen. Dieser Hautschutzplan für den jeweiligen Arbeitsplatz besteht aus drei Komponenten: • vorbeugender Hautschutz • schonende und verschmutzungsorientierte Hautreinigung • regenerierende Hautpflege Ein Beispiel für einen Hautschutzplan findet sich auf Seite 4.
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