Perspektive Arbeitswelt 02/2023
10 | vida ARBEITSWELT 2 - 2023 Menschen mit Behinderungen aktiv am Arbeitsleben teilhaben zu lassen, ist ein seit Jahren verankertes Ziel im Sozialgesetzbuch. Entsprechend ist dort eine Beschäftigungspflicht für private und öffentliche Arbeitgeber festgeschrieben, sofern diese im Jahres- durchschnitt 20 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen. Damit schwerbehinderte Menschen möglichst wenig Nachteile auf dem Arbeitsmarkt haben, gibt es die so genannte Beschäftigungsquote. Erfüllen Betriebe diese nicht, kommt die Ausgleichsabgabe ins Spiel. Damit will der Gesetzgeber entsprechende Mehrkosten und -aufwände kompensieren. Schwerbehinderte: Quoten und Abgaben
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