Perspektive Arbeitswelt 02/2023

BGF vida SPEZIAL Betriebliche Gesundheitsförderung Auf den ersten Blick | 3 Pflegeversicherung: Erziehungsaufwand ist zu berücksichtigen Die Pflegeversicherungsbeiträge für Eltern dürfen nicht unabhängig von der Zahl der Kinder erhoben werden. Der Gesetzgeber ist daher nun verpflichtet, bis zum 31.07.2023 eine Neuregelung zu schaffen. Zum Hintergrund: In der Entscheidung des BVerfG ging es um die Frage, ob eine Beitragsdifferenzierung in Ab- hängigkeit von der Kinderzahl geboten ist. Die Richter führten hierzu aus, dass es grundsätzlich in Ordnung sei, wenn in der Pflegeversicherung bei den Beiträgen zwischen kinderlosen und nicht kinderlosen Versicher- ten unterschieden werde (zuletzt am 01.01.2022 wurde der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollende- ten 23. Lebensjahr auf 0,35 % angehoben). Jedoch sei es eine Ungleichbehandlung, wenn man innerhalb der Gruppe der Versicherten mit Kind(ern) nicht weiter differenziere. Aufgrund der herausgestellten Missstände wurde der Gesetzgeber nun aufgefordert, für den Bereich der Pflegeversicherung bis zum 31.07.2023 eine Verände- rung herbeizuführen. Allerdings muss sich diese nicht zwangsläufig auf die Beiträge auswirken. Denn, so die Richter, der Gesetzgeber hat auch die Möglichkeit, den geforderten Ausgleich durch Steuern zu finanzieren. Versicherungsnummernachweis statt SV-Ausweis Der Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis) hat aus- gedient. Zum 01.01.2023 ist er durch den Versicherungs- nummernachweis abgelöst worden. Neu eingestellte Beschäftigte sind nun nicht mehr ver- pflichtet, den Versicherungsnummernachweis bzw. dessen Vorgänger (den SV-Ausweis) vorzulegen. Statt- dessen erfolgt im Rahmen der Meldeverfahren jetzt in jedem Fall, in dem einem Arbeitgeber keine Versiche- rungsnummer vorgelegt wird, automatisch eine Abfra- ge zur Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Antwort wird dann in der Regel automatisch im Abrechnungssystem ge- speichert. Hierzu muss der Arbeitgeber nach wie vor die Personal- daten einem amtlichen Dokument entnehmen und dies in den Entgeltunterlagen dokumentieren. Zur sicheren Zuordnung sind neben Namen und Geburtsdatum auch der Geburtsort und das Geburtsland anzugeben. Inhalt Seite Auf den ersten Blick: Neuigkeiten zur Sozialversicherung 3 Neues SV-Meldeportal: Ab Sommer 2023 verfügbar 4 und 5 Homeoffice und Steuern: Jetzt ist mehr drin 6 und 7 Arbeit und Recht 8 Zahlen, Daten, Fakten 9 Schwerbehinderte: Quoten und Abgaben 10 und 11 Arbeitszeitkonten: Steuerungselement für flexible Arbeitszeiten 12 und 13 Alkohol: Der Feind in meinem Körper 14 und 15 Mit vier zusätzlichen Seiten in der I bis IV Heftmitte:

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