Perspektive Arbeitswelt 02/2023

6 | vida ARBEITSWELT 2 - 2023 Arbeitszimmer Der Klassiker für das Arbeiten zu- hause ist das Arbeitszimmer. Umdie Kosten für ein häusliches Arbeits- zimmer als Werbungsausgaben oder Betriebsausgaben absetzen zu können, muss es sich um einen se- paraten Raum handeln – und nicht nur um eine Arbeitsecke. Dieser Raum darf nahezu ausschließlich nur für berufliche Zwecke genutzt werden (nicht mehr als 10 % Privat­ nutzung). Außerdem muss das Ar- beitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruf- lichen Betätigung bilden. Für diese Frage spielen unterschiedliche Ge- sichtspunkte eine Rolle, die für die berufliche Tätigkeit wesentlich und prägend sind. Für ein solches Arbeitszimmer kön- nen nach wie vor die vollen Kosten (anteilige Miete etc.) angesetzt wer- den. Ohne Einzelnachweise ist seit Anfang 2023 alternativ eine Pau- schale von 1.260,00 Euro jährlich pro Person ansetzbar. Diese Pau- schale greift ggf. nur anteilig für die Monate, in denen das Arbeitszim- mer auch den Mittelpunkt der Tä- tigkeit bildet (s. Beispiel 1). Ob noch ein anderer Arbeitsplatz zur Verfü- gung steht, spielt in beiden Fällen keine Rolle. Bis Ende 2022 gab es diese Rege- lung mit der Pauschale noch nicht. Man konnte aber die tatsächlichen Kosten – gedeckelt auf einen Betrag von bis zu 1.250,00 Euro – absetzen, wenn das Arbeitszimmer zwar nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit dar- stellte, jedoch kein anderer Arbeits- platz zur Verfügung stand. Das geht seit 2023 nicht mehr. Arbeitnehmer, die im Homeoffice tätig sind, können mehr Steuern sparen als früher. Anfang 2023 hat der Gesetzgeber unter anderem die dafür ansetzbaren Werbungskosten erhöht. Außerdem gibt es eine Pauschale für das häusliche Arbeitszimmer – im Einzelfall ist somit ein Kostennachweis nicht mehr erforderlich. Homeoffice und Steuern: Jetzt ist mehr drin Eine Büroangestellte arbeitet 2023 vier Tage im häuslichen Arbeitszimmer und einen Tag vor Ort bei ihrem Arbeitgeber. Im August ist sie dagegen vier Tage die Woche vor Ort und nur einen Tag im Homeoffice. Ergebnis: Macht die Mitarbeiterin die Pauschale geltend, würde diese für 2023 anteilig auf 1.155,00 Euro gekürzt (11/12 von 1.260,00 Euro). Beispiel 1

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