Perspektive Arbeitswelt 02/2023

| 7 Alternative: Homeoffice-Pauschale Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte Homeoffice-Pauschale. Diese beträgt 6,00 Euro pro Tag für maximal 210 Tage jährlich (= 1.260,00 Euro) und ist nicht an ein Arbeitszimmer gekoppelt. Vielmehr spielt es dabei nur eine Rolle, dass die betriebliche oder berufliche Tä- tigkeit überwiegend in der häusli- chen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Für die Tage, an denen man diese erste Tätigkeits- stätte aufsucht, ist hingegen die Entfernungspauschale möglich. Homeoffice neben Ent- fernungspauschale Steht für die betriebliche oder be- rufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann zeitgleich die Entfernungspau- schale und die Homeoffice-Pau- schale geltend gemacht werden. Dies gilt an den Tagen, an denen man sowohl im Homeoffice als auch vor Ort tätig ist. Eine Pauschale pro Person Hat jemand mehrere Jobs, kann er die Homeoffice-Pauschale nur ein- mal geltend machen. Die Beträge sind ggf. anteilig zu verteilen. Es ist nicht möglich, die Homeoffice- Pauschale parallel zu den Kosten für ein Arbeitszimmer anzusetzen. Allerdings kann, z. B. bei Eheleuten, jeder Partner für sich, die Pauschale beanspruchen. Weitere Werbungskosten Mit der Homeoffice-Pauschale sind sämtliche Kosten für Miete etc. ab- gegolten. Nicht dazu gehören ande- re Aufwendungen für Arbeitsmittel, etwa Schreibtisch, Papier oder Com- puter. Diese können zusätzlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Zweitwohnung Bis Ende 2022 konnte man beim Homeoffice in einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort zusätzlich zur doppelten Haushaltsführung die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Das geht seit Anfang 2023 nicht mehr. Eine Programmiererin arbeitet 4 Tage die Woche im Home­ office und 1 Tag im Büro. Aufs Jahr verteilt ergeben sich 168 Tage Homeoffice und 42 Tage Büro. Ergebnis: Für die 168 Tage kommt die Homeoffice-Pauschale in Be- tracht; für die übrigen 42 Tage kann die Entfernungspauschale angesetzt werden. Beispiel 2 Eine Lehrkraft arbeitet nach der Schule zuhause und trifft währenddessen Vorbereitun- gen für den Unterricht und korrigiert Klausuren. Ergebnis: An den betreffenden Tagen steht ihr sowohl die Home- office-Pauschale als auch die Entfernungspauschale zu. Beispiel 3

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