Perspektive Arbeitswelt 02/2024
| 9 ZAHLEN/DATEN/ FAKTEN Möglicherweise reichen schon wenige Dosen Energy- Drinks pro Monat aus, um den Schlaf zu stören: Eine große Studie aus Norwegen zeigt dosisabhängige Zu- sammenhänge zwischen Energy-Drinks und schlechter Schlafqualität sowie Schlaflosigkeit bei Studierenden. Hierüber informiert aponet.de, das offizielle Gesund- heitsportal der deutschen ApothekerInnen, in einer Pressemitteilung. Die landesweite Befragung von 53.266 Teilnehmenden im Alter von 18 bis 35 Jahren zeigt, dass es einen klaren Zusammenhang zwischen der Menge an Energy-Drinks und weniger Stunden an Schlaf gab. Diejenigen, die täglich welche konsumierten, schliefen etwa eine halbe Stunde weniger als diejenigen, die nur gelegentlich oder gar keine Energy-Drinks tranken. Ähnliche negative Effektegab es beim Einschlafen und nächtlichem Auf- wachen. Die Studie ist im Fachblatt „BMJ Open“ ver öffentlicht. Bei täglichem Konsum litt etwa die Hälfte der Frauen unter Schlaflosigkeit (51 im Vergleich zu 33 bei gelegent- lichem oder keinem Konsum) und mehr als jeder dritte Mann (37 im Vergleich zu 22 Prozent). Männer schliefen mehr als doppelt so häufig weniger als sechs Stunden pro Nacht, bei Frauen war die Wahrscheinlichkeit um 87 Prozent höher. Selbst bei denjenigen, die nur ein- bis dreimal im Monat einen Energy-Drink tranken, war ein erhöhtes Risiko für Schlafprobleme zu beobachten. Der Konsum von Energy-Drinks unterschied sich nach Geschlecht: 50 Prozent der Frauen und 40 Prozent der Männer tranken nie oder selten Energy-Drinks, 3 Prozent der Frauen und 5 Prozent der Männer täglich. Energy-Drinks werden als geistige und körperliche „Mun- termacher“ vermarktet und sind bei jungen Menschen sehr beliebt. Sie enthalten im Schnitt 150 Milligramm Koffein pro Liter, außerdem Zucker, Vitamine, Mineralien und Aminosäuren in unterschiedlichen Mengen. Gesundheit: Schlaflos durch Energy-Drinks Fachkräfteeinwanderung: Änderungen in Kraft Am01.03.2024 ist die zweite Stufe des neuen Fachkräfte einwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Die Neuerun- gen sollen es Menschen aus Drittstaaten erleichtern, in Deutschland zu arbeiten. Hierüber informiert die Bundes- regierung in einer Pressemitteilung. Mehr Menschen aus Drittstaaten, d.h. Ländern außerhalb der EU, können in Deutschland arbeiten, ohne die aus- ländische Berufsqualifikation hier anerkennen lassen zu müssen. Voraussetzung ist eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren und ein im Herkunftsland aner- kannter Berufs- oder Hochschulabschluss. Das bedeutet weniger Bürokratie und kürzere Verfahren. Besonders Handwerksbetriebe undMittelständler profitieren davon. Um Lohndumping zu verhindern, sind Mindestgehälter oder eine Tarifbindung des Arbeitsgebers vorgesehen. Mit der zweiten Stufe des Fachkräfteeinwanderungs gesetzes gilt seit 01.03.2024 zudem: • Das Verfahren kann künftig auch erst nach der Ein- reise nach Deutschland begonnen werden, sofern die die Berufsqualifikation weiterhin anerkannt wer- den muss. Das gilt zum Beispiel in vielen Gesund- heits- und Pflegeberufen. Dafür müssen Fachkräfte und Arbeitgeber eine Anerkennungspartnerschaft vereinbaren. • Der Arbeitsmarktzugang wird qualifizierten Pflege- hilfskräften aus Drittstaaten erleichtert. Vorausset- zung ist, dass die Ausbildung zur Pflegehilfskraft in Deutschland erworben oder anerkannt ist. Auf diese Weise schafft die Bundesregierung neue Möglich- keiten, die Engpässe in der Pflege zu mildern. • Arbeitgeber können ausländische Fachkräfte bis zu acht Monate einstellen, um eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung zu schaffen. Damit werden Bereiche mit besonders hohem Arbeitskräftebedarf gedeckt.
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