Perspektive Arbeitswelt 02/2024
2 | vida ARBEITSWELT 2 - 2024 Liebe Leserin, lieber Leser, bereits im Juli letzten Jahres wurde das so genannte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsför derung im Bundesgesetzblatt verkündet. Wesentliche Teile hieraus sind allerdings erst zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Mit den Neuregelungen verfolgt der Gesetzgeber u. a. das Ziel, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik weiterzuentwickeln, strukturwandel- bedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Weiter- bildung zu stärken. Auf den Seiten 4 und 5 finden Sie weitere Informationen zu den Neuregelungen. Arbeiten Sie in einem Unternehmen, in dem man frei heraus sagen kann, was man denkt? In dem es auch mal möglich ist, dem Chef zu widersprechen? In dem es neben dem formal korrekten Dienstweg auch andere Möglichkeiten der Verständigung gibt? Glückwunsch zu einem solchen Arbeitgeber! Denn die Realität sieht meist anders aus. Mehr hierzu auf den Seiten 6 und 7. Wertguthabenvereinbarungen ermöglichen die An sparung von Arbeitsentgelt für eine längerfristige Frei- stellung von der Arbeitsleistung. Allerdings ist diese Möglichkeit auf die Zeit des Erwerbslebens vor dem Eintritt in den Ruhestand begrenzt. Unser Beitrag auf den Seiten 10 bis 13 gibt Antworten auf die wichtigsten damit einhergehenden Fragen. Rund 43 Prozent aller Arbeitnehmer, die vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden, tut dies, weil eine psychische Krankheit wie Burnout, Depression oder Angststörung diagnostiziert worden ist. Im Jahr 2009 waren es noch 26,6 Prozent – das ist ein Anstieg von mehr als 60 Prozent. Doch was genau ist Burnout eigentlich? Auf den Seiten 14 und 15 zeigen wir auf, wie man die Signale erkennen und was man dagegen unternehmen kann. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre vivida bkk Impressum Herausgeber und Verlag: inside partner Verlag und Agentur GmbH Am Bahndamm 9 48739 Legden Telefon (0 25 66) 933 99 - 0 Telefax (0 25 66) 933 99 - 99 info@inside partner.de www.inside-partner.de © inside partner Gender-Hinweis Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Zeitschrift auf geschlechts- bezogene Formulierungen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Bildnachweise: Titelseite, Seite 4 bis 5: © kerkezz - stock.adobe.com Seite 5: © Kzenon - stock.adobe.com Seite 6 und 7: © iStockphoto/dane_mark - Seite 8: © fotogestoeber - stock.adobe.com Seite I: © Impact Photography - stock.adobe.com Seite II bis III: © Impact Photography - stock.adobe.com , © dragonstock - stock.adobe.com , © baranq - stock.adobe.com, © olly - stock.adobe.com, © muse studio - stock.adobe.com, Seite IV: © akf - stock.adobe.com, © merfin - stock.adobe.com Seite 9: © AntonioDiaz - stock.adobe.com, © N Felix /peopleimages.com - stock.adobe.com Seite 10 bis 13: © Ivan Traimak .adobe.com Seite 14 und 15: © Nithya - stock.adobe.com Rückseite: © vivida bkk
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