Perspektive Arbeitswelt 02/2024
| 3 BGF vida SPEZIAL Betriebliche Gesundheitsförderung Auf den ersten Blick Berufliche Trennung von Frauen und Männern besteht fort Auf dem deutschen Arbeitsmarkt besteht die ausge- prägte berufliche Trennung von Frauen und Männern fort – in Ost- wie in Westdeutschland. Das zeigt eine jüngst veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeits- markt- und Berufsforschung (IAB). Die Spaltung in frauen- und männerdominierte Berufs- gruppen ist in West und Ost stark ausgeprägt. Deut- lich mehr als die Hälfte aller beschäftigten Frauen und Männer in West und Ost arbeiteten 2012 bis 2019 in ge- schlechtstypischen Berufen, also in Berufen, in denen ihr eigenes Geschlecht unter den Beschäftigten zu min- destens 70 Prozent vertreten ist. Weniger als 30 Prozent arbeiten in gemischten Berufen und weniger als 15 Pro- zent in geschlechtsuntypischen Berufen – also Berufen, in denen der Anteil der Beschäftigten ihres eigenen Ge- schlechts bei maximal 30 Prozent liegt. In Ostdeutschland arbeiten mehr Männer als Frauen in geschlechtsuntypischen Berufen, in Westdeutschland verhält es sich umgekehrt. Diese Unterschiede hängen unter anderem mit der unterschiedlichen Berufsstruk- tur in beiden Landesteilen zusammen. In vielen Berufen sind im Osten Frauen stärker vertreten als im Westen. Besonders groß sind diese Unterschiede in kaufmänni- schen Dienstleistungsberufen, in IT- und naturwissen- schaftlichen Berufen sowie in Berufen mit hohem An- forderungsniveau Digitale Rentenübersicht Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 24.01.2024 Neuerungen bei der Digitalen Rentenübersicht be- schlossen. Mit der sogenannten Rentenübersichts- anbindungsverordnung (RentÜAV) sollen bestimmte Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet werden, sich bis 31.12.2024 an die Zentrale Stelle für die Digitale Ren- tenübersicht (ZfDR) anzubinden. Dies gilt für Vorsorge- einrichtungen, die verpflichtet sind, mindestens einmal jährlich Standmitteilungen zu übermitteln. Ziel ist es, möglichst viele Anbieter von Altersvorsor- geprodukten an die Digitale Rentenübersicht anzu- schließen. Bürgerinnen und Bürger sollen so ab 2025 eine noch umfassendere Übersicht ihrer erlangten Al- tersvorsorgeansprüche aus gesetzlicher Rentenversi- cherung, betrieblicher Altersversorgung und privater Vorsorge digital abrufen können. Bisher konnten sich Vorsorgeeinrichtungen bereits frei- willig an die Digitale Rentenübersicht anbinden lassen. Hiervon haben bis dato mehr als 280 Vorsorgeeinrich- tungen Gebrauch gemacht. Weiter Informationen zur Digitalen Rentenübersicht gibt es auf der Internetseite rentenuebersicht.de . Inhalt Seite Auf den ersten Blick: Neuigkeiten zur Sozialversicherung 3 Aus- und Weiterbildung: Neue Fördermöglichkeiten in Kraft 4 und 5 Unternehmenskultur: Das offene Wort 6 und 7 Arbeit und Recht 8 Zahlen, Daten, Fakten 9 Wertguthaben: Flexibel in den Ruhestand 10 bis 13 Burnout: Wenn wir verlernt haben, uns zu erholen 14 und 15 Mit vier zusätzlichen Seiten in der I bis IV Heftmitte:
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