Perspektive Arbeitswelt 02/2024

4 | vida ARBEITSWELT 2 - 2024 Einführung eines Qualifizierungsgeldes Zum 01.04.2024 wurde die neue Förderleistung „Quali- fizierungsgeld“ eingeführt. Zielgruppe der Bewilligung des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Arbeits­ welt der Verlust des Arbeitsplatzes droht, bei denen Weiterbildungen jedoch eine zukunftssichere Beschäf- tigung im gleichen Unternehmen ermöglichen können. Zu beantragen ist diese neue Leistung bei der Bundes- agentur für Arbeit. Betriebliche Fördervoraussetzungen für das Qualifizie- rungsgeld sind die Übernahme der Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber, ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft (20 Prozent der Beschäftigten, bei Be- trieben mit unter 250 Beschäftigten 10 Prozent) und eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entspre- chender betriebsbezogener Tarifvertrag, der die nach- haltige Beschäftigung im Betrieb und die Inanspruch- nahme des Qualifizierungsgeldes regelt. Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Ar- beitsverhältnisses durchgeführt wird, die Beschäftigten in den letzten vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenom- men haben und das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst ist. Bereits im Juli letzten Jahres wurde das so genannte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung im Bundesgesetzblatt verkündet. Wesentliche Teile hieraus sind allerdings erst zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Mit den Neuregelungen verfolgt der Gesetzgeber u. a. das Ziel, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik weiterzuentwickeln, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Weiterbildung zu stärken. Nachfolgend ein Überblick. Aus- und Weiterbildung: Neue Fördermöglichkeiten in Kraft

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