Perspektive Arbeitswelt 02/2025

2 | vida ARBEITSWELT 2 - 2025 Liebe Leserin, lieber Leser, viele Arbeitgeber oder Auftraggeber wissen gar nicht, dass sie beitragspflichtig zur Künstlersozialkasse (KSK) sind. So können nahezu alle werbenden Unternehmen der Abgabe unterliegen. Wird diese nicht oder nicht vollständig abgeführt, kann sie bis zu fünf Jahre nach­ gefordert werden. Grund genug, das Thema ernst zu nehmen und sich einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zu verschaffen. Mehr hierzu auf den Seiten 4 und 5. Ein hohes Gehalt hat für viele Arbeitnehmer schon lange nicht mehr oberste Priorität. Immer mehr rückt der Wunsch nach einer flexiblen Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsumfeld in den Vordergrund. Aber was genau versteht man eigentlich unter flexibler Arbeit? Auf den Seiten 6 und 7 finden Sie die Antworten auf diese Frage. Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und unterstützt Familien, wenn ein Elternteil wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen kann. Die Seiten 10 und 11 dieser Ausgabe informieren über die Vor­ aussetzungen und Höhe des Kinderkrankengeldes und über das Thema „Freistellungsanspruch und Entgelt­ fortzahlung“. Rund eine halbe Million Arbeitsklagen werden jährlich vor den rund 120 deutschen Arbeitsgerichten ausgetra­ gen. Bei der Hälfte der Prozesse geht es um Kündigungs­ streitereien, in 90 Prozent der Verhandlungen kommt es zu einem Vergleich zwischen den Parteien. Die Richter stellen aber immer häufiger fest, dass viele Kläger oft unwissend sind, sich auf so genannte „Halbwahrheiten“ berufen. Unser Beitrag auf den Seiten 14 und 15 infor­ miert darüber, was richtig und was arbeitsrechtlich falsch ist. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre vivida bkk Impressum Herausgeber und Verlag: inside partner Verlag und Agentur GmbH Am Bahndamm 9 48739 Legden Telefon (0 25 66) 933 99 - 0 Telefax (0 25 66) 933 99 - 99 info@inside partner.de www.inside-partner.de © inside partner Gender-Hinweis Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Zeitschrift auf geschlechts- bezogene Formulierungen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Bildnachweise: Titelseite und Seite 4: © tunedin - stock.adobe.com Seite 6 und 7: © olezzo - stock.adobe.com Seite 8: © fotogestoeber - stock.adobe.com Seite I: © Halfpoint - stock.adobe.com Seite II: © Lenslife - stock.adobe.com Seite III: © New Africa - stock.adobe.com , © Zoran Zeremski - stock.adobe.com Seite IV: © USeePhoto - stock.adobe.com , © New Africa - stock.adobe.com, © RRF - stock.adobe.com , © Evgeniya - stock.adobe.com, © exclusive-design - stock.adobe.com, Seite 9: © NDABCREATIVITY - stock.adobe.com Seite 10 und 11: © Dusan Petkovic - stock.adobe.com Seite 12: © SizeSquare‘s - stock.adobe.com Rückseite: © vivida bkk

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