Perspektive Arbeitswelt 02/2025
| 3 Bekämpfung von Schwarzarbeit: Neuer Gesetzentwurf auf dem Weg Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Mo- dernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbe- kämpfung“ eingebracht (20/13956). Ziel sei es dabei, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufzustellen, erklärt die Regierung. Die FKS solle künftig mittels automatisierter Datenab- gleiche große Datenmengen systematisch hinsichtlich bestehender Risiken für das Auftreten von Schwarzar- beit und illegaler Beschäftigung auswerten können. Mit den Maßnahmen des Gesetzentwurfs sei rein rechne- risch ein Anstieg der von der FKS aufgedeckten Gesamt- schadenssumme auf über 154 Prozent (1,13 Milliarden Euro) des Mittelwertes der gesamten Schadenssumme der FKS aus den letzten fünf Jahren von 2019 bis 2023 (732,5 Millionen Euro) möglich. Unter anderem könne die FKS durch die Weiterentwick- lung der Befugnisse bei der Personenbefragung künftig eigenständig Maßnahmen zur Identitätsüberprüfung schnell und digital durchführen, ohne hierfür auf Amts- hilfe anderer Behörden angewiesen zu sein. Mutterschutz: Künftig auch bei Fehlgeburten Bei Fehlgeburten haben Frauen künftig einen verbes- serten Anspruch auf Mutterschutz. Das entsprechende Gesetz hat am 14.02.2025 den Bundesrat passiert. Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage nicht zu. Die Neuregelung sieht bei Fehlgeburten einen Mutter- schutz ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Dieser ist hinsichtlich der Dauer der Schutzfrist gestaffelt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt sie bis zu zwei, ab der 17. bis zu sechs und ab der 20. bis zu acht Wo- chen. Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleis- tung bereit erklärt. Da im Bundesrat kein Antrag auf Anrufung des Vermitt- lungsausschusses gestellt wurde und die Länder das Gesetz somit gebilligt haben, kann es nun ausgefer- tigt und verkündet werden. Es tritt voraussichtlich am 01.06.2025 in Kraft. Inhalt Seite Auf den ersten Blick: Neuigkeiten zur Sozialversicherung 3 Künstlersozialabgabe: Unwissenheit kann teuer werden 4 und 5 Mehr Zufriedenheit durch flexibles Arbeiten: Von Gleitzeit bis Auslandsbeschäftigung 6 und 7 Arbeit und Recht 8 Zahlen, Daten, Fakten 9 Kinderkrankengeld: Verlängerte Anspruchsdauer auch in 2025 10 und 11 Bis spätestens 31.05.2025: Erneute Initialmeldung an die BA erforderlich 12 und 13 Richtig oder falsch? Die häufigsten Irrtümer im Arbeitsverhältnis 14 und 15 Mit vier zusätzlichen Seiten in der I bis IV Heftmitte: Auf den ersten Blick BGF vida SPEZIAL Betriebliche Gesundheitsförderung
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