Perspektive Arbeitswelt 02/2025
| 5 Typische Verwerter Betroffen sind dabei vor allem diejenigen Unterneh- men, die typischerweise als Verwerter künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen tätig wer- den. Dazu gehören insbesondere: • Verlage, Presseagenturen und Bilderdienste, • Theater, Orchester, Chöre und vergleichbare Unter- nehmen, Voraussetzung ist, dass ihr Zweck über- wiegend darauf gerichtet ist, künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen öffentlich auf- zuführen oder darzubieten, • Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen, deren wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, künstlerische oder publizisti- sche Werke oder Leistungen öffentlich aufzuführen oder darzubieten, • Rundfunk und Fernsehen, • Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern, • Galerien und Kunsthandel, • Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte • Varieté- und Zirkusunternehmen, Museen • Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische und publizistische Tätigkeiten. Wer ist nicht künstlersozialabgabepflichtig? Der „Endverbraucher“ oder „Privatmann“, der zum Bei- spiel ein Buch oder eine Eintrittskarte für eine Theater- aufführung kauft, ist nicht abgabepflichtig. Denn er ist kein Unternehmer. Die künstlerische oder publizistische Leistung wird nicht verwertet, sondern konsumiert. Auch das Silberbrautpaar hat für das Honorar an eine Musikgruppe bei der Silberhochzeitsfeier keine Künst- lersozialabgabe zu zahlen. Es handelt sich um eine „pri- vate“ Veranstaltung. Welche Entgelte sind beitragspflichtig? Alle Entgelte, die an einen selbstständigen Künstler oder Publizisten für eine künstlerische oder publizis- tische Leistung gezahlt werden, unterliegen der Ab- gabeschuld. Außerdem gehören auch Zahlungen an Künstler/Publizisten, die als Gewerbetreibende, Einzel- unternehmer oder Personengesellschaften (zum Beispiel GbR, OHG oder KG) am Markt auftreten, zum maßge- benden Entgelt. Unerheblich für die Feststellung des maßgeblichen Entgeltes ist, ob es sich bei den Aufwendungen zum Beispiel um Gagen, Ankaufspreise, Honorare, Tantie- men, Lizenzen, Zahlungen aus Kommissionsgeschäf- ten, Sachleistungen, Preisgelder, Wettbewerbsgelder oder Ausfallhonorare handelt. Auch Zuschüsse oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln können zum Entgelt gerechnet werden, wenn der Künstler bzw. Publizist mit den Aufwendungen zu einer bestimmten künstleri- schen beziehungsweise publizistischen Gegenleistung verpflichtet wird. Ferner sind sämtliche Auslagen und Nebenkosten, die einem Künstler oder Publizisten erstattet werden, zum Beispiel für Material, Transport, Telefon und nicht künstlerische Nebenleistungen, dem abgabepflichtigen Entgelt hinzuzurechnen. Nicht zum Entgelt gehören zum Beispiel: • Zahlungen an juristische Personen (zum Beispiel GmbH), • die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer, • Reisekosten, die dem Künstler/Publizisten für eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen erstattet werden. • Zudem gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze. Wenn der Auftragswert im Jahr 2025 die Grenze von 700,00 Euro nicht überschreitet, sind keine Abgaben zu zah- len. Ab 2026 gilt ein Freibetrag von 1.000,00 Euro. Wie werden die Abgaben berechnet und gemeldet? Die abgabepflichtigen Unternehmen haben nach Ab- lauf eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 31.3. des Folgejahres, der Künstlersozialkasse die Summe der beitragspflichtigen Entgelte zu melden. Anhand dieser Meldung erfolgt dann eine Abrechnung für das Vorjahr. Basis für die Berechnung der Vorauszahlungen, die für die Zeit vom März des laufenden Jahres bis zum Febru- ar des Folgejahres in gleicher Höhe zu leisten sind, sind die Entgelte des Vorjahres. Multipliziert man ein Zwölf- tel der Jahresentgelte mit den jeweils geltenden Abga- besätzen, ergibt sich die monatliche Vorauszahlung. Die Höhe der Vorauszahlungen wird von der Künstlersozial- kasse mitgeteilt. Abgabesatz Der Abgabesatz wird jährlich neu festgelegt. Von 2018 bis 2023 lag die Abgabe bei 4,2 Prozent. Seit 2023 be- trägt der Abgabesatz unverändert 5,0 Prozent.
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