Perspektive Arbeitswelt 02/2025

6 | vida ARBEITSWELT 2 - 2025 Gleitzeit Bei einer Gleitzeitregelung können Mitarbeiter Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit selbst bestim- men. In der Praxis bedeutet das, dass vom Arbeitgeber keine kon- kreten Zeiten vorgegeben werden, wann ein Arbeitstag beginnt und wann dieser endet. Allerdings wer- den im Regelfall eine sogenannte Rahmenarbeitszeit, also der frühest- mögliche Arbeitsbeginn und das spätestmögliche Arbeitsende sowie eine Kernzeit festgelegt (also spä- testmöglicher Arbeitsbeginn und frühestmögliches Arbeitsende, in der grundsätzlich alle Beschäftigten an- wesend sein müssen). Die genauen Zeiten werden auf einem Arbeits- zeitkonto festgehalten. Soweit ein bestimmtes Zeitgutha- ben angesammelt wurde, kann die- ses entweder wieder durch kürzere Arbeitszeit (bzw. sog. Gleittage, also komplett freie Tage) abgebaut oder vergütet werden. Die meisten Unternehmen haben genaue Re- gelungen, wie viele Plus- oder Mi- nusstunden ein Arbeitnehmer auf seinem Zeitkonto ansammeln kann. Teilzeit Arbeitnehmer, die den Wunsch ha- ben, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, können nach dem so genannten Teil- zeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Anspruch auf Teilzeitarbeit gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Dieser grundsätzliche An- spruch auf Teilzeitarbeit ist sogar gesetzlich verankert (§ 8 TzBfG). Ebenfalls gesetzlich festgelegt: Teil- zeitbeschäftigte Arbeitnehmer dür- fen wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Die einfachste Form der Teilzeitarbeit ist eine Reduzie- rung der täglichen Arbeitszeit. Eine weitere Möglichkeit ist die Vertei- lung der vereinbarten Arbeitzeit auf einen ebenfalls im Vorfeld festge- legten Zeitraum (z.B. 20 Stunden innerhalb von 5 Arbeitstagen). Vertrauensarbeitszeit Die so genannte Vertrauensarbeits- zeit beschreibt ein Modell der Ar- beitsorganisation, bei dem die Er- ledigung vereinbarter Aufgaben im Vordergrund steht, nicht die zeit- liche Präsenz des Arbeitnehmers. Arbeitszeiten werden vom Arbeit- geber nicht kontrolliert, der Arbeit- nehmer hat selbst die Verantwor- tung dafür, sich seine Arbeitszeit einzuteilen und sie auch zu erfas- sen. Üblicherweise werden bei der Vertrauensarbeitszeit (z.B. im Rahmen einer Zielvereinbarung) konkrete Ziele und Zeitfenster fest- gehalten. Die Leistungsbeurteilung erfolgt also nicht auf Basis der für die Aufgaben aufgewendeten Zeit, sondern vielmehr anhand des Ar- beitsergebnisses. Mehr Zufriedenheit durch Ein hohes Gehalt hat für viele Arbeitnehmer schon lange nicht mehr oberste Priorität. Immer mehr rückt der Wunsch nach einer flexiblen Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsumfeld in den Vordergrund. Aber was genau versteht man eigentlich unter flexibler Arbeit? Nachfolgend ein Überlick über einige der wichtigsten Arbeitszeitmodelle.

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