Perspektive Arbeitswelt 03/2020

| 3 Auf den ersten Blick Mit vier zusätzlichen Seiten in der I bis IV Heftmitte: BGF PERSPEKTIVE spezial Betriebliche Gesundheitsförderung bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes. • Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, entfällt nicht oder muss nicht zu- rückgezahlt werden, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. • Während des Bezugs von Eltern- geld reduzieren Einkommenser- satzleistungen, die Eltern auf- grund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Eltern- gelds nicht. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszuglei- chen, können werdende Eltern diese Monate auch von der El- terngeldberechnung ausnehmen. Die beschriebenen Regelungen sind auf den Zeitraum vom 01.03 bis 31.12.2020 begrenzt. Die verschobe- nen Elterngeldmonate müssen spä- testens bis zum 30.06.2021 angetre- ten werden. Mehr Schutz für entsandte Arbeitnehmer Nach Deutschland entsandte Arbeit­ nehmer verdienen oft weniger als ihre einheimischen Kollegen. Durch eine Änderung der EU-Entsende- richtlinie sollen ausländische Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 30.07.2020 stärker als bislang von den in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen profitieren. Was verändert sich durch die Neu- regelung? Mit dem neuen Gesetz sollen entsandte Arbeitnehmer nicht mehr nur Anspruch auf den Min- destlohn haben, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbind- lichen Tarifverträgen. Zudem sollen sie künftig Weihnachts- und Urlaubs- geld sowie Schmutz- und Gefahren- zulagen erhalten. Darüber hinaus gel- ten künftig für Beschäftigte aus dem Ausland nach zwölf Monaten alle in Deutschland vorgeschriebenen Ar- beitsbedingungen. In begründeten Ausnahmefällen können Arbeitgeber allerdings eine Fristverlängerung um sechs Monate beantragen. Corona-Krise: Elterngeld­ reform verabschiedet Die Corona-Krise hat für viele Eltern Unsicherheiten beim Elterngeld mit sich gebracht. Eltern in systemre- levanten Berufen werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und müssen mehr arbeiten als vorgese- hen. Andere sind freigestellt oder in Kurzarbeit und drohen, während des Elterngeldbezugs in wirtschaft- liche Schwierigkeiten zu geraten. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und einen Entwurf zur Anpassung des Elterngelds vorgelegt. Dieser wurde bereits Mitte Mai 2020 durch den Bundesrat verabschiedet und gilt rückwirkend ab dem 01.03.2020. • Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate auch nach dem 14. Lebensmo- nat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist. Der Bezug der verschobenen Lebens- monate ist spätestens bis zum 30.06.2021 anzutreten. Die später genommenen Monate verringern Inhalt Seite Auf den ersten Blick: Neuigkeiten zur Sozialversicherung 3 Kurzarbeitergeld: Zugang bis 31.12.2020 erleichtert 4 bis 7 Arbeit und Recht 8 Zahlen, Daten, Fakten 9 Kurzfristige Minijobs: Zeitgrenzen befristet ausgeweitet 10 und 11 Auch was Gutes? Auswirkungen von Corona auf unser Leben 12 und 13 Fit in die Zukunft: Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeiter! 14 und 15

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