Perspektive Arbeitswelt 03/2022

4 | PERSPEKTIVE Arbeitswelt Dynamische Geringfügigkeitsgrenze Ab dem 01.10.2022 soll sich die Entgeltgrenze für ge- ringfügig entlohnte Beschäftigungen am gesetzlichen Mindestlohn orientieren und dynamisch ausgestaltet werden. Die Formel zur Berechnung der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze legt eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden in Höhe des Mindeststundenlohns zu- grunde; sie berechnet sich, indem der jeweils geltende Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird. Die Zahl 130 entspricht dabei 13 Wochen (= 3 Monate) mit einer Wochenar- beitszeit von 10 Stunden. Mit der ab 01.10.2022 ge- planten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro pro Stunde erhöht sich die Geringfügigkeits­ grenze von heute 450 Euro auf dann 520 Euro monatlich (12,00 Euro x 130 : 3). Unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze führt nicht zur Beendigung der geringfügig entlohnten Beschäftigung. In Anlehnung an die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen ist als gelegentlich ein Zeitraum bis zu drei Monaten inner- halb eines Zeitjahres anzusehen. Darüber hinaus spielt die Höhe des Arbeitsentgelts in den Monaten des un- vorhersehbaren Überschreitens aktuell keine Rolle. Ab dem 01.10.2022 soll ein nicht vorhersehbares Über- schreiten der Geringfügigkeitsgrenze bis zu zwei Monate innerhalb eines Zeitjahres jeweils bis zum Doppelten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze möglich sein. Im Ergebnis darf damit in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung innerhalb eines Zeitjahres das 14-Fache der Geringfügigkeitsgrenze verdient werden, also maxi- mal 7.280,00 Euro (14 x 520,00 Euro). Zum 01.10.2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12,00 Euro je Stunde erhöht. Damit einher gehen auch Veränderungen bei den Entgeltgrenzen für Mini- und Midijobs. Zudem sind für diese Beschäftigungsformen weitere grundlegende Neuerungen geplant. Mini- und Midijobs Neuerungen zum 01.10.2022

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