Perspektive Arbeitswelt 03/2022

6 | PERSPEKTIVE Arbeitswelt Generell kommen die Prüfer der Rentenversicherung alle vier Jahre zu den Arbeitgebern und prüfen, ob diese ihre Pflichten rund um den Gesamtsozialversi- cherungsbeitrag erfüllt haben. Fanden die Prüfungen früher ausschließlich vor Ort statt, gibt es bereits seit dem 01.01.2012 die Möglichkeit, hierzu freiwillig ein elektronisches Verfahren zu nutzen. So enthält heutzu- tage jede Prüfankündigung einen Hinweis zur elektro- nisch unterstützten Betriebsprüfung sowie ein Datum, bis zu dem die Daten übermittelt werden können. Diese zurzeit noch freiwillige Teilnahme an diesem Service- angebot der Rentenversicherungsträger wird ab dem kommenden Jahr obligatorisch. ZIELE Laut Erkenntnissen der Rentenversicherung erfreut sich das elektronische Verfahren wachsender Beliebtheit. Lag der Anteil der elektronisch unterstützten Betriebs- prüfungen im Jahr 2019 noch bei 46 %, wurde dieser im Jahr 2020 bereits auf über 60 % gesteigert – nicht zuletzt bedingt durch die besondere Situation rund um die Corona-Pandemie. Ziel ist es, die Betriebsprüfung mit elektronischen Daten maschinell zu unterstützen und den Aufwand einer her- kömmlichen Betriebsprüfung für alle Beteiligten zu ver- ringern. Inhaltlich ändert sich an der Betriebsprüfung durch die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung für die Arbeitgeber und Steuerberater nichts. Auch ersetzt sie grundsätzlich nicht die Betriebsprüfung vor Ort. BETRIEBSPRÜFUNG: Ab 2023 nur noch elektronisch Mit Beginn des Jahres 2023 findet die turnusmäßige Arbeitgeberprüfung der Rentenversicherung grundsätzlich nur noch in elektronischer Form statt. Arbeitgeber haben also nicht mehr viel Zeit, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und die Umstellung auf dieses System in die Wege zu leiten. Wir zeigen, was auf die Unternehmen zukommt und welche Ausnahmen möglich sind.

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