Perspektive Arbeitswelt 03/2023

| 9 ZAHLEN/DATEN/ FAKTEN Immer mehr Ältere sozialversicherungspflichtig beschäftigt Die Erwerbstätigkeit von Älteren ab 50 nimmt seit 20 Jahren deutlich zu. Dabei dominiert der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Be- schäftigung, insbesondere bei den 60- bis 64-Jährigen. Das zeigt eine Anfang Mai 2023 veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeits- markt- und Berufsforschung (IAB). So ist die Beschäftigungsquote Äl­ terer deutlich stärker gestiegen als die Beschäftigungsquote insgesamt: Der Anteil der sozialversicherungs­ pflichtig Beschäftigten an der Ge- samtbevölkerung ab 15 Jahren stieg zwischen 2006 und 2021 von 37 % auf 47 %, bei den 55- bis 59-Jährigen sogar von 43 % auf 64 %. Auch im Vergleich zu anderen Be- schäftigungsformen gewinnt die so- zialversicherungspflichtige Beschäf­ tigung besonders bei Älteren an Bedeutung. Während in der Ge- samtbevölkerung die ausschließlich geringfügige Beschäftigung relativ zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung seit 2001 umgut 20% zurückgefallen ist, beträgt der rela­ tive Bedeutungsverlust bei den 60- bis 64-Jährigen über 80 %. Die Selbstständigkeit geht insgesamt von 2001 bis 2021 relativ zur sozial- versicherungspflichtigen Beschäfti- gung um 20 % zurück, für die 60- bis 64-Jährigen sogar um gut 60 %. „Der hohe Arbeitskräftebedarf soll- te genutzt werden, um Ältere mit individuellen Arbeitszeitregelungen, Maßnahmen zum Erhalt der Be- schäftigungsfähigkeit und geeigne- ten Tätigkeitsprofilen für eine länge- re berufliche Aktivität zu gewinnen“, so Enzo Weber, Leiter des IAB-For- schungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Diensthandy: Privatnutzung meistens möglich Ob Telefonate, Nachrichten oder Mails: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die ein Diensthandy zur Verfügung ha- ben, dürfen dies auch für private Zwecke nutzen. Das ist das Ergeb- nis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.004 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 780 Nutzerinnen und Nutzer eines Smartphones. Bei 88 % derjenigen, die ein Dienst- handy haben, ist die private Nut- zung gestattet. Nicht alle machen davon jedoch Gebrauch: Fast jeder und jede Fünfte (18 %) aus dieser Gruppe nutzt das Dienstgerät trotz- dem allein für berufliche Zwecke und lässt die private Kommunika- tion außen vor. „Beschäftigte, die ihr dienstliches Smartphone auch für private Zwecke nutzen, brauchen dafür die ausdrückliche Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Ratsam ist außerdem, die Bedingungen der Nutzung und Kostenübernahme schriftlich zu regeln“, so Bitkom- Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Wer dienstlich mobil telefoniert, tut dies häufig aber auch mit dem privaten Smartphone. Insgesamt bekommen 44 % ein Diensthandy zur alleinigen Nutzung gestellt, 2 % teilen sich ein Gerät mit anderen Personen. 36 % nutzen jedoch ihr eigentlich privates Handy oder Smartphone auch für den Job. Sehr unterschiedlich ist dabei die Kos- tenübernahme geregelt: Bei 64 % findet keine Kostenübernahme durchdenArbeitgeber statt. Bei 12% übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für alle beruflich geführten Telefonate und bei 11 % beteiligt sich das Unternehmen an den An- schaffungskosten für das Gerät. Jeweils 7 % erhalten einen monat­ lichen Pauschalbetrag bzw. eine monatliche Beteiligung an den Tele- fongebühren.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTM3NjI=