Perspektive Arbeitswelt 03/2023

10 | vida ARBEITSWELT 3 - 2023 Krankenversicherung und Mitgliedsbescheinigung Mit Beginn der Ausbildung endet der Versicherungs- schutz über die Eltern, besser bekannt als Familienver- sicherung. Als Auszubildender ist man nun selber ver- sichert. Damit Sie bereits ab dem ersten Tag Ihres Berufslebens auf ein umfangreiches Leistungs- und Serviceangebot zugreifen können, entscheiden Sie sich am besten so- fort für die Mitgliedschaft bei der BKK. Bei uns erhalten Sie alle Leistungen ohne „Wenn“ und „Aber“ – und das von Beginn an. Darüber hinaus bieten wir Ihnen noch eine Reihe von Zusatzleistungen – von Bonusprogram- men über Gesundheitskurse bis hin zu privaten Zusatz- versicherungen über unsere Kooperationspartner. Sobald Ihr Mitgliedschaftsantrag vorliegt, erhalten Sie von uns eine neue Versichertenkarte und eine Mitglieds- bescheinigung. Diese benötigt Ihr Arbeitgeber spätes- tens 14 Tage nach Beginn Ihrer Ausbildung. Sozialversicherungsnummer Mit Beginn der Ausbildung wird für Sie ein Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung eingerichtet. Die Sozialversicherungsnummer beantragen wir für Sie, sobald uns Ihr Arbeitgeber eine Anmeldung geschickt hat. Ein Schreiben mit Ihrer Versicherungsnummer be- kommen Sie automatisch zugeschickt; es ist dann dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen. Sollten Sie bereits eine Versicherungsnummer besitzen – z. B. weil Sie schon vorher eine Beschäftigung ausgeübt haben –, bringen Sie diesen Nachweis bitte am ersten Ausbildungstag mit. Gesundheitszeugnis Wenn Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung noch nicht voll- jährig sind, benötigt Ihr Arbeitgeber ein Gesundheits- zeugnis von Ihnen. Auch für Sie ist das OK vom Arzt wichtig. Würde man bei Ihnen zum Beispiel eine Fehl- stellung der Wirbelsäule feststellen, sollten Sie keinen Beruf wählen, der den Rücken stark belastet. Die Unter- suchung beim Hausarzt ist kostenlos. Den erforderlichen Berechtigungsschein für diese Untersuchung gibt es beim Einwohnermeldeamt. Lohnsteuerabzug Die relevanten Daten zur Steuer werden vom Arbeitge- ber über ein elektronisches Verfahren (ELStAM) direkt beim Finanzamt abgerufen. Am besten, Sie informieren sich kurz vor Ausbildungsbeginn beim Finanzamt. Hier erfahren Sie auch, welche Daten Ihr Ar- beitgeber konkret benötigt. Schulzeitbescheinigung Wenn Sie über das 17. Lebensjahr hinaus die Schule besucht haben, sollten Sie sich im Schulsekretariat eine Schulzeitbescheinigung ausstellen lassen, da die längere Schulzeit die Rente erhöht. Berücksichtigt werden dabei – für längstens 36 Monate – Fachschulausbildungen und Zeiten der Teilnahme an einer berufsvor- bereitenden Bildungsmaßnahme. Neue Auszubildene Damit der Start ins Berufsleben ein voller Erfolg wird, sollten vor dem ersten Arbeitstag einige Formalitäten geklärt werden. Auch beim Thema „Versicherung“ ist einiges zu beachten. Der folgende Beitrag gibt künftigen Auszubildenden und Berufseinsteigern Antworten auf die wichtigsten Fragen. PAPIERKRAM – ALLES BEISAMMEN?

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