Perspektive Arbeitswelt 03/2023

12 | vida ARBEITSWELT 3 - 2023 Kantine Der klassische Fall ist die Kantine. Betreibt der Arbeit- geber die Einrichtung selbst, werden die dort an die Mitar- beiter abgegebenen Speisen als Sachbezug gewertet. Das sind für ein Mittag- bzw. Abend- essen aktuell 3,80 Euro (Frühstück 2,00 Euro). Ebenso schaut es aus, wenn der Arbeitgeber den Kantinen- pächter, z. B. durch verbilligte Über- lassung von Räumen, Energie oder Einrichtungsgegenständen, fördert. Zahlt der Arbeitnehmer weniger als diese 3,80 Euro für sein Essen, stellt die Differenz einen steuer- und bei- tragspflichtigen geldwerten Vorteil dar. Der Arbeitgeber kann jedoch einspringen und diesen geldwerten Vorteil mit 25 % pauschal versteu- ern. Hierdurch entfällt für den Ar- beitnehmer sowohl die Steuer- als auch die Beitragspflicht. Ein Mitarbeiter erhält vom Arbeitgeber Essensgutscheine im Wert von jeweils 5,00 Euro. Ergebnis: Der Sachbezugswert wird nicht um mehr als 3,10 Euro überschritten. Steuer- und beitragspflichtig werden daher nur 3,80 Euro (Pauschalver- steuerung mit 25 % möglich). 1,20 Euro (= 5,00 Euro – 3,80 Euro) bleiben steuer- und bei- tragsfrei. Im besten Fall steuer- und beitragsfrei Gutscheine Hat das Unternehmen keine Kantine, kommen ggf. Essensgutscheine in Spiel, die vom Arbeitgeber ausge- geben und in bestimmten Restau- rants eingelöst werden können. Je nach Ausgestaltung funktionieren sie aber z. B. auch im Supermarkt. Das Gute dabei: Als geldwerter Vorteil zählt bei diesem Modell der Sachbezugswert – zumindest dann, wenn der Wert des Gutscheins hö- her ist. Das gilt insoweit, als dass der Sachbezugswert um nicht mehr als 3,10 Euro überstiegen wird. Ins- gesamt kann der Arbeitgeber zur- zeit also Gutscheine bis zu einem Verrechnungswert von 6,90 Euro ausgeben, die dann – als Sachbe- zug – nur mit 3,80 Euro berücksich- tigt werden. Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, sich an den Kosten für das Mittagessen der Mitarbeiter zu beteiligen. Eine gute Gelegenheit, Arbeitnehmern zusätzlich etwas Gutes zu tun. Richtig eingefädelt, fallen dabei sogar wenige bis keine Steuern und Beiträge an. Zuschüsse zum Mittagessen

RkJQdWJsaXNoZXIy NTM3NjI=