Perspektive Arbeitswelt 03/2023

2 | vida ARBEITSWELT 3 - 2023 Liebe Leserin, lieber Leser, vor mehr als einem Jahr, am 07.04.2022, hat das Bun­ desverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass Pflegeversicherungsbeiträge für Eltern nicht unabhängig von der Zahl der Kinder erhoben werden dürfen. Gleichzeitig war der Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.07.2023 eine Neuregelung zu schaffen. Mit dem An­ fang Juli in Kraft getretenen Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) ist der Gesetzgeber dieser Verpflichtung nun nachgekommen. Auf den Seiten 4 und 5 finden Sie weitere Informationen zu den Neure­ gelungen. Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgestellt, dass Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Ein Gesetzentwurf des Bun­ desministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der diesem Urteil Rechnung trägt, befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung. Mehr hierzu auf den Seiten 6 und 7. Damit der Start ins Berufsleben ein voller Erfolg wird, sollten vor dem ersten Arbeitstag einige Formalitäten geklärt werden. Auch beim Thema „Versicherung“ ist einiges zu beachten. Unser Beitrag auf den Seiten 10 und 11 gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, sich an den Kosten für das Mittagessen der Mitarbeiter zu beteiligen. Eine gute Gelegenheit, Arbeitnehmern zu­ sätzlich etwas Gutes zu tun. Richtig eingefädelt, fallen dabei sogar wenige bis keine Steuern und Beiträge an. Auf den Seiten 12 und 13 erfahren Sie die Details. Die Digitalisierung bestimmt unser Leben. So unter­ brechen wir etwa alle 20 Minuten unseren Lebensfluss durch einen Blick auf das Smartphone. Mehrere Stunden täglich sind wir so auch in unserer Freizeit im Online- Modus. Doch tut uns das wirklich gut? Leider ist eher das Gegenteil der Fall. Auf den Seiten 14 und 15 zeigen wir einfache Möglichkeiten, wie man gegensteuern kann. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre vivida bkk Impressum Herausgeber und Verlag: inside partner Verlag und Agentur GmbH Am Bahndamm 9 48739 Legden Telefon (0 25 66) 933 99 - 0 Telefax (0 25 66) 933 99 - 99 info@inside partner.de www.inside-partner.de © inside partner Gender-Hinweis Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Zeitschrift auf geschlechts- bezogene Formulierungen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Bildnachweise: Titelseite, Seite 4 und 5: © Dorde - stock.adobe.com Seite 6 und 7: © John k studio - stock.adobe.com Seite 8: © fotogestoeber - stock.adobe.com Seite I: © itchaznong - stock.adobe.com Seite II-III: © ahirao - stock.adobe.com, © Anastasiia - stock.adobe.com, © SilenceVideo - stock.adobe.com Seite IV: © SilenceVideo - stock.adobe.com, © alexdndz - stock.adobe.com, © Backwoodsdesign - stock.adobe.com Seite 9: © bnenin - stock.adobe.com Seite 10 und 11: © Asier - stock.adobe.com Seite 12 und 13: © Tim - stock.adobe.com, © Talaj - stock.adobe.com Seite 14 und 15: © Jonathan Schöps - stock.adobe.com , © Neo - stock.adobe.com, © InputUX - stock.adobe.com, © olezzo - stock.adobe.com, © Raul - stock.adobe.com , © Yoss - stock.adobe.com Rückseite: © vivida bkk

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