Perspektive Arbeitswelt 03/2023

4 | vida ARBEITSWELT 3 - 2023 Seit dem 01.07.2023 liegt der Pflegeversicherungsbeitrag für Mitglieder mit einem Kind (unabhängig von dessen Alter) bei 3,4 % (bis 30.06.2023: 3,05 %) und wird grund- sätzlich je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Eine Ausnahme von dieser hälftigen Beitrags- zahlung gilt in Sachsen; hier ist der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung höher als im übrigen Bundes- gebiet. Grund dafür ist, dass ausschließlich in Sachsen kein Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft wurde. Vom 2. bis zum 5. Kind wird der vom Mitglied zu tra- gende Beitragsanteil bis zum 25. Lebensjahr des Kindes bzw. der Kinder um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind abgesenkt. Die Entlastung für Mitglieder mit mehr als einemKind ist somit auf maximal 1,0 % begrenzt. Für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebens­ jahres gilt ein Beitragssatz von 4,0 %. Der hier enthaltene Beitragszuschlag von 0,6 % ist von ihnen alleinzu tragen. Für kinderlose Versicherte, die vor dem 01.01.1940 ge- boren sind, entfällt der Beitragszuschlag. Um die Finanzgrundlage der Pflegeversicherung zu stabilisieren, wurde der Beitragssatz zum 01.07.2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Zudem sind in den kommenden Jahren Verbesserungen bei den Pflegeleistungen geplant. Mit diesen und weiteren Anpassungen reagiert der Gesetzgeber auf die gestiegenen Kosten in der Pflege und auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen. Pflegeversicherung Höhere Beiträge für bessere Leistungen Neue Beitragssituation mit Zu- und Abschlägen

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