Perspektive Arbeitswelt 03/2025

Beschäftigung von Rentnern Neue Auszubildende: Gut vorbereitet in das Berufsleben Betriebliche Gesundheitsförderung BGF Spezial 4 Seiten in der Heftmitte Ferienjobs: Was Unternehmen beachten müssen Smart Office: Wie Technologie unsere Arbeit verändert Meldeverfahren Beitrags- und Das Magazin der vivida bkk Juli 2025 ARBEITSWELT

2 | vida ARBEITSWELT 3 - 2025 Liebe Leserin, lieber Leser, immer mehr Menschen arbeiten auch nach Renteneintritt weiter. Die Praxis zeigt, dass dabei Fragen zum Beitrags- und Meldeverfahren entstehen können. Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sind die Art der Rente (Alters- oder Erwerbsminderungsrente), der Umfang (Voll- oder Teilrente), der Zeitpunkt des Rentenbezugs sowie das Alter des Rentenbeziehers. Mehr hierzu auf den Seiten 4 und 5. Damit der Start ins Berufsleben ein voller Erfolg wird, sollten vor dem ersten Arbeitstag einige Formalitäten geklärt werden. Auch beim Thema „Versicherung“ ist einiges zu beachten. Unser Beitrag auf den Seiten 6 und 7 gibt künftigen Auszubildenden und Berufseinsteigern Antworten auf die wichtigsten Fragen. Arbeiten Sie in einem Unternehmen, in dem man frei heraus sagen kann, was man denkt? In dem es auch mal möglich ist, dem Chef zu widersprechen? In dem es neben dem formal korrekten Dienstweg auch andere Möglichkeiten der Verständigung gibt? Glückwunsch zu einem solchen Arbeitgeber! Denn die Realität sieht meist anders aus. Die Seiten 12 und 13 informieren über die Regeln erfolgreicher Kommunikation und die richtige Gesprächsvorbereitung. Der Wandel der Arbeitswelt ist in vollem Gange. Was einst mit höhenverstellbaren Schreibtischen und WLAN begann, hat sich zu einer tiefgreifenden Transformation entwickelt: dem Smart Office. Doch was bedeutet das eigentlich konkret? Und wie verändern intelligente Technologien tatsächlich unseren Arbeitsalltag? Antworten hierauf finden sich auf den Seiten 14 und 15 dieser Ausgabe. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre vivida bkk Impressum Herausgeber und Verlag: inside partner Verlag und Agentur GmbH Am Bahndamm 9 48739 Legden Telefon (0 25 66) 933 99 - 0 Telefax (0 25 66) 933 99 - 99 info@inside partner.de www.inside-partner.de © inside partner Gender-Hinweis Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Zeitschrift auf geschlechts- bezogene Formulierungen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Bildnachweise: Titelseite und Seite 4: © Seventyfour - stock.adobe.com Seite 5: © Iván Moreno - stock.adobe.com, © Zamrznuti tonovi - stock.adobe.com Seite 7: © aerogondo - stock.adobe.com Seite 8: © fotogestoeber - stock.adobe.com Seite I bis IV: © Andrii - stock.adobe.com Seite IV: © Enlightened Media - stock.adobe.com, © Dionisvera - stock.adobe.com, © Maksym Protsenko - stock.adobe.com Seite 9: © BullRun - stock.adobe.com Seite 10 und 11: © rh2010 - stock.adobe.com Seite 12 und 13: © Prostock-studio - stock.adobe.com Seite 14 und 15: © Pete - stock.adobe.com Rückseite: © vivida bkk

| 3 Mit vier zusätzlichen Seiten in der I bis IV Heftmitte: Auf den ersten Blick BGFvida SPEZIAL Betriebliche Gesundheitsförderung Digitale Gesundheitsanwendungen: Chancen und Steigerungspotential Digitale Gesundheitsanwendungen bieten viele Chancen, der Nutzen ist derzeit allerdings nur eingeschränkt erkennbar. Das geht aus dem jüngsten Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) hervor. Seit September 2020 stehen digitale Gesundheitsanwendungen flächendeckend als Leistung der GKV zur Verfügung. Insgesamt wurden bis 31.12.2024 dem Bericht zufolge insgesamt mehr als eine Million DiGAs ärztlich verordnet oder von den Krankenkassen genehmigt. Am häufigsten werden DiGAs zur Behandlung von psychischen Erkrankungen in Anspruch genommen (30 %), bei Stoffwechselkrankheiten (28 %) und Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (16 %). Laut dem Bericht bestehe durch DiGAs ein großes Potenzial für eine verbesserte gesundheitliche Versorgung, jedoch könne im Rahmen des Bewertungsverfahrens der Nutzen der meisten DiGAs zunächst nicht belegt werden. So hätten von den 68 DiGAs, die bis Ende 2024 in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen wurden, lediglich zwölf ihren Nutzen von Beginn an nachweisen können, heißt es in dem Bericht weiter. Zudem stünden Preise und Nutzen bei einigen DiGAs in keinem angemessenen Verhältnis. Renten steigen zum 01.07.2025 Zum 01.07.2025 sind die gesetzlichen Renten in Deutschland um 3,74 % gestiegen. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Ein Rentenbezieher mit einer monatlichen Bruttorente von 1.000,00 Euro erhält somit nun 1.037,40 Euro. Die Rentenerhöhung übertrifft die erwartete Inflationsrate von etwa 2,2 % und führt somit zu einem realen Kaufkraftzuwachs für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Die Anpassung basiert auf der positiven Lohnentwicklung im Jahr 2024 und sichert das gesetzlich festgelegte Mindestrentenniveau von 48 %. Die Auszahlung der erhöhten Renten erfolgt automatisch. Rentner, deren Zahlungen nachschüssig erfolgen (Rentenbeginn ab April 2004), erhalten die angepasste Rente Ende Juli. Für Renten, die im Voraus gezahlt werden (Rentenbeginn vor April 2004), erfolgte die Auszahlung bereits Ende Juni 2025. Inhalt Seite Auf den ersten Blick: Neuigkeiten zur Sozialversicherung 3 Beschäftigung von Rentnern: Beitrags- und Meldeverfahren 4 und 5 Neue Auszubildende: Gut vorbereitet in das Berufsleben 6 und 7 Arbeit und Recht 8 Zahlen, Daten, Fakten 9 Ferienjobs: Was Unternehmen beachten müssen 10 und 11 Unternehmenskultur: Das offene Wort 12 und 13 Smart Office: Wie Technologie unsere Arbeit verändert 14 und 15

4 | vida ARBEITSWELT 3 - 2025 Vollrente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze Bezieher einer vorgezogenen Altersvollrente unterliegen weiterhin in allen Zweigen der Sozialversicherung der Versicherungspflicht, wobei die Rentenversicherungsbeiträge die spätere Rente erhöhen. In der Krankenversicherung gilt der ermäßigte Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld. Meldungen erfolgen mit der Personengruppe 120 und dem Beitragsgruppenschlüssel 3111. Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze Nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt die Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung; der Arbeitgeber entrichtet jedoch weiterhin seinen Arbeitslosen- und Rentenversicherungsanteil. Arbeitnehmer können jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um ihre Rente zu steigern. Die Meldung erfolgt mit der Personengruppe 119 und dem Beitragsgruppenschlüssel 3321 bzw. bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit mit der Personengruppe 120 und dem Beitragsschlüssel 3121. Teilrente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze Teilrentenbezieher bleiben regulär sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erhöhen die Rente ab Erreichen der Regelaltersgrenze und danach jährlich zum 1. Juli. Die Meldung erfolgt mit der Personengruppe 101 und dem Beitragsgruppenschlüssel 1111. Immer mehr Menschen arbeiten auch nach Renteneintritt weiter. Das ist eine positive Entwicklung. Die Praxis zeigt, dass dabei Fragen zum Beitrags- und Meldeverfahren entstehen können. Entscheidend für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung sind die Art der Rente (Alters- oder Erwerbsminderungsrente), der Umfang (Voll- oder Teilrente), der Zeitpunkt des Rentenbezugs sowie das Alter des Rentenbeziehers. Beschäftigung von Rentnern: Beitrags- und Meldeverfahren

| 5 Teilrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze Ab Erreichen der Regelaltersgrenze besteht zwar Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung, gleichwohl hat der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung weiterhin zu zahlen. Die Meldung erfolgt daher mit der Personengruppe 101 und der Beitragsgruppe 1121. Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen ist die Teilrente wegen Alters (maximal 99,99 % einer Vollrente wegen Alters) für viele weiterbeschäftigte Rentner insofern interessant, weil der Krankengeldanspruch für die Dauer des Teilrentenbezuges erhalten bleibt sowie ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze noch andere (sonstige) rentenrechtlich relevante Zeiten (wie z. B. Zeiten einer nicht erwerbsmäßigen Pflege) erworben werden können. Rente wegen voller Erwerbsminderung Eine Beschäftigung hat keine Auswirkungen auf die ab Rentenbeginn bestehende Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung, während in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz gilt. In der Renten- und Pflegeversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht. Die Meldung erfolgt mit der Personengruppe 101 und dem Beitragsgruppenschlüssel 3101. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Teilweise Erwerbsminderungsrentner unterliegen der regulären Sozialversicherungspflicht, sofern keine Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung durch die Bundesagentur für Arbeit festgestellt wird. Die Meldung erfolgt daher grundsätzlich mit der Personengruppe 101 und dem Beitragsgruppenschlüssel 1111. Unter den Verlinkungen finden Sie Informationen zu den geltenden Hinzuverdienstgrenzen und den Möglichkeiten eines Eingliederungsversuchs für erwerbsgeminderte Versicherte. Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen werden nach den allgemeinen Grundsätzen der Sozialversicherung behandelt. Details sind den Geringfügigkeits-Richtlinien zu entnehmen, die ebenso bei geringfügig beschäftigten Rentnern Gültigkeit haben. Änderung der Verhältnisse Veränderungen wie der Rentenbeginn oder das Erreichen der Regelaltersgrenze beeinflussen die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung und erfordern eine Anpassung der Meldung. Notwendige Meldungen sind z. B.: • Beginn oder Wechsel der Rentenart (z. B. von Teilrente zur Vollrente), • Erreichen der Regelaltersgrenze, • Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit, • Wechsel zwischen geringfügiger und versicherungspflichtiger Beschäftigung. Der Beginn einer Teilrente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze stellt für sich genommen keinen Meldegrund dar, weil sich weder die bisherige Personengruppe noch die Beitragsgruppe ändern. Hinweis: Die vorgenannten Ausführungen gelten nur bei Beschäftigungen in Verbindung mit dem gesetzlichen Rentenbezug. Bei Versorgungsbeziehern nach beamten- oder kirchenrechtlichen Regelungen sowie aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gelten abweichende Melderegeln. Quelle – u.a.: DRV (summa summarum – Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen; Ausgabe 1.2025)

PAPIERKRAM – ALLES BEISAMMEN? 6 | vida ARBEITSWELT 3 - 2025 Krankenversicherung und Mitgliedsbescheinigung Mit Beginn der Ausbildung endet der Versicherungsschutz über die Eltern, besser bekannt als Familienversicherung. Als Auszubildender ist man nun selber versichert. Damit Sie bereits ab dem ersten Tag Ihres Berufslebens auf ein umfangreiches Leistungs- und Serviceangebot zugreifen können, entscheiden Sie sich am besten sofort für die Mitgliedschaft bei der BKK. Bei uns erhalten Sie alle Leistungen ohne „Wenn“ und „Aber“ – und das von Beginn an. Darüber hinaus bieten wir Ihnen noch eine Reihe von Zusatzleistungen – von Bonusprogrammen über Gesundheitskurse bis hin zu privaten Zusatzversicherungen über unsere Kooperationspartner. Sobald Ihr Mitgliedschaftsantrag vorliegt, erhalten Sie von uns eine neue Versichertenkarte und eine Mitgliedsbescheinigung. Diese benötigt Ihr Arbeitgeber spätestens 14 Tage nach Beginn Ihrer Ausbildung. Sozialversicherungs- nummer Mit Beginn der Ausbildung wird für Sie ein Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung eingerichtet. Die Sozialversicherungsnummer beantragen wir für Sie, sobald uns Ihr Arbeitgeber eine Anmeldung geschickt hat. Ein Schreiben mit Ihrer Versicherungsnummer bekommen Sie automatisch zugeschickt; es ist dann dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen. Sollten Sie bereits eine Versicherungsnummer besitzen – z. B., weil Sie schon vorher eine Beschäftigung ausgeübt haben –, bringen Sie diesen Nachweis bitte am ersten Ausbildungstag mit. Gesundheitszeugnis Wenn Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung noch nicht volljährig sind, benötigt Ihr Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis von Ihnen. Auch für Sie ist das OK vom Arzt wichtig. Würde man bei Ihnen zum Beispiel eine Fehlstellung der Wirbelsäule feststellen, sollten Sie keinen Beruf wählen, der den Rücken stark belastet. Die Untersuchung beim Hausarzt ist kostenlos. Den erforderlichen Berechtigungsschein für diese Untersuchung gibt es beim Einwohnermeldeamt. Lohnsteuerabzug Die relevanten Daten zur Steuer werden vom Arbeitgeber über ein elektronisches Verfahren (ELStAM) direkt beim Finanzamt abgerufen. Am besten, Sie informieren sich kurz vor Ausbildungsbeginn beim Finanzamt. Hier erfahren Sie auch, welche Daten Ihr Arbeitgeber konkret benötigt. Schulzeitbescheinigung Wenn Sie über das 17. Lebensjahr hinaus die Schule besucht haben, sollten Sie sich im Schulsekretariat eine Schulzeitbescheinigung ausstellen lassen, da die längere Schulzeit die Rente erhöht. Berücksichtigt werden dabei – für längstens 36 Monate – Fachschulausbildungen und Zeiten der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Damit der Start ins Berufsleben ein voller Erfolg wird, sollten vor dem ersten Arbeitstag einige Formalitäten geklärt werden. Auch beim Thema „Versicherung“ ist einiges zu beachten. Der folgende Beitrag gibt künftigen Auszubildenden und Berufseinsteigern Antworten auf die wichtigsten Fragen. Neue Auszubildende: GUT VORBEREITET IN DAS

RUND UMS GELD Sozialversicherungsbeiträge Mit Beginn Ihrer Ausbildung werden Sie automatisch in allen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber behält Ihren Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen vom Gehalt ein und überweist diesen zusammen mit seinem Beitragsanteil direkt an uns. Vermögensbildung Viele Tarifverträge verpflichten Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter beim Vermögensaufbau zu unterstützen – zusätzlich zum Gehalt. Oft handelt es sich nur um einige Euro, maximal sind es 40 Euro im Monat. Natürlich können Sie auf die Zuschüsse des Arbeitgebers selber noch etwas drauflegen – Sie müssen es aber nicht. Zusätzlich gibt es vom Staat noch Arbeitnehmersparzulagen. Dafür müssen Azubis allerdings selber mitsparen, etwa im Rahmen eines Bausparvertrags. Kindergeld und Unterhalt Bislang haben Ihre Eltern das Kindergeld für Sie bekommen. Wenn Sie während der Ausbildung noch zu Hause wohnen, bleibt das auch so. Wohnen Sie allerdings nicht mehr zu Hause, ist das Kindergeld von Ihren Eltern an Sie auszuzahlen. Der Anspruch auf Kindergeld besteht für die Dauer der Ausbildung, maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Unterhaltsleistungen: Eltern „schulden“ ihren Kindern Unterhalt – auch während der Berufsausbildung. Insbesondere dann, wenn der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) abgelehnt wurde, weil die Eltern zu viel verdienen, sind sie zum Unterhalt verpflichtet. BERUFSLEBEN Girokonto Der Ausbildungsbetrieb zahlt das Gehalt nicht bar aus, sondern überweist es auf ein Konto. Daher benötigt der Arbeitgeber von Ihnen zunächst eine Bankverbindung, damit er Ihr Gehalt überweisen kann. Bei den meisten Banken und Sparkassen ist das Konto während der Ausbildung kostenlos. Wer aber später keine böse Überraschung erleben möchte, sollte jetzt schon darauf achten, was das Konto nach der Ausbildung kostet. Tipp: Vergleichen lohnt sich! Bei manchen Banken zahlt man gar nichts für die Kontoführung. Bei anderen Instituten kann das Konto bis zu hundert Euro oder mehr im Jahr kosten. DASS MAN IN DER AUSBILDUNG (NOCH) NICHT REICH WIRD, LIEGT AUF DER HAND. UMSO WICHTIGER IST ES, DEN ÜBERBLICK ÜBER EINNAHMEN UND AUSGABEN ZU BEHALTEN. | 7

Arbeit & Personalprobleme: 84 Prozent der Betriebe betroffen Eine Mehrheit der Betriebe in Deutschland sieht sich vor großen personalpolitischen Herausforderungen. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, bei der rund 15.000 Betriebe repräsentativ befragt wurden. Im Tenor machen insbesondere die Gewinnung von Fachkräften, aber auch Belastungen durch Lohnkosten, hohe Fehlzeiten, Weiterbildungsbedarf sowie die Überalterung der Belegschaft den Betrieben zu schaffen. So bezweifeln zwei von drei Betrieben, dass sie in Zukunft ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte gewinnen können. Im Baugewerbe sind diese Sorgen besonders stark ausgeprägt. Nur ein Viertel rechnet hier nicht mit Problemen. Im Jahr 2024 fühlten sich 55 Prozent der Betriebe darüber hinaus durch hohe Lohnkosten belastet, was einem Anstieg von 12 Prozentpunkten im Vergleich zu 2022 entspricht. Der Mangel an Arbeitskräften für einfache Tätigkeiten spielt aus betrieblicher Sicht hingegen eine geringere Rolle. Jeder dritte Betrieb gibt an, bei der Rekrutierung in diesem Segment Schwierigkeiten zu erwarten. Am stärksten betroffen sind hier das Gastgewerbe und sonstige Dienstleister, wozu beispielsweise die Arbeitnehmerüberlassung und Wachdienste gehören, sowie die Landwirtschaft und der Bergbau. Entgeltabrechnungen: Elektronisches Dokument genügt Arbeitnehmer können keine Entgeltabrechnungen in Papierform verlangen, wenn der Arbeitgeber diese ausschließlich elektronisch bereitstellt. Dies haben die Richter am Bundesarbeitsgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil klargestellt. (AZ: 9 AZR 48/24) Im vorliegenden Fall wollte eine Arbeitnehmerin, dass ihr der Arbeitgeber weiterhin Abrechnungen in Papierform übersendet, obwohl eine neue Konzernbetriebsvereinbarung anderes vorsah. Darin war geregelt, dass alle Personaldokumente, insbesondere Entgeltabrechnungen, über einen externen Anbieter in einem digitalen Mitarbeiterpostfach bereitgestellt werden. Haben die Beschäftigten keine Möglichkeit, über private Geräte auf die Dokumente in diesem digitalen Postfach zuzugreifen, können sie diese beim Arbeitgeber einsehen und ausdrucken. Das Landesarbeitsgericht hatte angenommen, dass die Entgeltabrechnungen durch Einstellen in das OnlinePortal nicht ordnungsgemäß erteilt waren. Ein digitales Mitarbeiterpostfach sei – so ihre Argumentation – nur dann als Empfangsvorrichtung geeignet, wenn der Empfänger es für den Erklärungsempfang im Rechts- und Geschäftsverkehr bestimmt habe. Dies sahen die Richter am Bundesarbeitsgericht anders. Erteilt der Arbeitgeber Entgeltabrechnungen, indem er diese in ein digitales Mitarbeiterpostfach einstellt, wahrt damit er die vorgeschriebene Textform. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abrechnung seines Entgelts ist eine Holschuld, die der Arbeitgeber erfüllen kann, ohne für den Zugang der Abrechnung beim Arbeitnehmer verantwortlich zu sein. 8 | vida ARBEITSWELT 3 - 2025

| I „Betriebliche Gesundheitsförderung“, kurz BGF, wird für die Unternehmen immer wichtiger. Daher exklusiv für Sie: BGFvida SPEZIAL Betriebliche Gesundheitsförderung Juli 2025 Liebe Leserin, lieber Leser, mit einer alternden Gesellschaft steigt auch die Zahl der Augenerkrankungen. Bereits heute ist jeder zweite der 52- bis 64-Jährigen in Deutschland am Grauen Star erkrankt. Und das oft, ohne es zu wissen, weil die Linsentrübung schleichend verläuft. Fest steht: Je früher bzw. länger der Sehsinn geschützt wird, desto besser. Nützliche Hinweise und Tipps hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten. Für weitere Informationen zum Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Ihre vivida bkk

II | vida ARBEITSWELT 3 - 2025 Die Sehkraft lange erhalten: WIE SIE IHRE AUGEN SCHÜTZEN UND Fit im Büro Stundenlanges Arbeiten am Computer, Infoaustausch über Handys und Fernsehen in der Freizeit – Höchstbelastung für die Augen. Die Folge: Schon jetzt brauchen über 40 Millionen Deutsche eine Brille. Dabei gibt es einfache Wege, die Augen zu schützen. Lesen Sie hier, was die Sehkraft lange erhält und welche Beschwerden leicht zu lindern sind. DAS WUNDER unserer Augen Die Augen sind für viele Menschen nicht nur das wichtigste Sinnesorgan, sondern auch eine wahre Meisterleistung der Natur. Mit ihren etwa 127 Millionen Sinneszellen können die Augen super schnell auf Lichtveränderungen reagieren und mehrere Millionen Farbnuancen unterscheiden. Zudem wird gut 60 Prozent des Sonnenlichts über die Augen aufgenommen, nur etwa 40 Prozent über die Haut. Warum die Augen bei Computerarbeit „MÜDE“ WERDEN Bei langer Computerarbeit, aber auch beim Lesen oder Fernsehen wird der Blick über Stunden in mehr oder weniger derselben Position fixiert. Das führt dazu, dass der so genannte Ziliarmuskel in seiner Beweglichkeit eingeschränkt wird. Er ist der Muskel um die Linse, der sie bewegt und ihre Form verändert. Wer am Computer arbeitet, sollte etwa alle zwei Stunden eine Pause von fünf bis zehn Minuten einlegen. In dieser Zeit zunächst blicklos in die Ferne schauen. Einen Punkt fixieren und den Blick darauf „scharf stellen“. Das können Sie gut an einem Fenster oder draußen machen. Auch Wechsel-Umschläge mit kalten und warmen Lappen machen müde Augen wieder fit. Im Wechsel für je eine Minute auflegen. Mehrfach wiederholen, aber kalt stets abschließen. TIPP: BGFvida SPEZIAL Betriebliche Gesundheitsförderung

| III PFLEGEN Wenn die Augen LICHTEMPFINDLICH WERDEN Auch, wenn es sich paradox anhört: Reagieren die Augen empfindlich auf Licht, steckt dahinter oft gerade ein Mangel an Sonnenlicht. Wer beispielsweise im Büro die meiste Zeit künstlichem Licht ausgesetzt ist, wird mit Sonnenlicht regelrecht „unterernährt“. Das Flimmern von Bildschirmen oder Leuchtstoffröhren stört zudem die Schwingung der Netzhaut und der Gehirnzellen. Wenn möglich, sollten Sie Ihren Schreibtisch statt durch Leuchtstoffröhren besser mit Vollspektrum-Tageslichtlampen beleuchten. Sie haben annähernd das natürliche Spektrum des Tageslichts. Wenn die Augen GERÖTET SIND UND BRENNEN Die hauptsächliche Ursache für dieses Symptom ist fehlende Tränenflüssigkeit. Sie hält normalerweise die Augen und die Hornhaut feucht. Wenn die Augen austrocknen, erleben wir tatsächlich so etwas wie einen Filmriss. Der Tränenfilm, der die Augenoberfläche schützen soll, reißt dann ab und die Augen trocknen aus. Zudem ändert sich die Zusammensetzung der Tränenflüssigkeit. Brennen und Rötung sind die ersten Anzeichen dafür, dass die Augen zu wenig Tränenflüssigkeit erhalten. Nicht auf die leichte Schulter nehmen. Aus einer anfänglichen Rötung kann eine Bindehautentzündung werden. TIPP: TIPP: Gehen Sie raus ins Freie. Auch an bewölkten Tagen ist die Sonnenkraft noch ausreichend genug, um die Augen wieder mit Lichtenergie zu tanken. Machen Sie bei Büroarbeit mittags möglichst einen Spaziergang im Freien oder stellen Sie sich an ein offenes Fenster mit Sonneneinfall. Geben Sie Ihren Augen „zu trinken“, indem Sie ganz bewusst und möglichst häufig blinzeln. Auch künstliche Tränen aus der Apotheke können lindern. Zudem sollten Sie durch Wasserbehälter oder große Grünpflanzen die Luftfeuchtigkeit (besonders in klimatisierten Büros) erhöhen.

BGFvida SPEZIAL Betriebliche Gesundheitsförderung IV | PRAKTISCHE AUGEN-ÜBUNGEN gegen die häufigsten Beschwerden Augen-Übung GEGEN MÜDE AUGEN Den rechten Zeigefinger ca. 15 Zentimeter vor die Nase halten, den linken nochmals 15 Zentimeter dahinter. Abwechselnd von einem Zeigefinger zum anderen schauen. Sie können sogar noch einen dritten Punkt im Zimmer wählen und die Augen zwischen diesen drei Punkten wandern lassen. Den Blickwechsel etwa zwei Minuten durchführen. Augen-Übung GEGEN TROCKENE AUGEN Um bei trockenen Augen gezielt den Tränenfluss wieder anzuregen, mehrmals mit den Augenlidern blinzeln. Und zwar ein bis zwei Mal pro Sekunde für etwa eine Minute. BEEREN Vor allem Erdbeeren und Brombeeren gelten als Ellagsäure-Bomben unter den Beeren. Ellagsäure bekämpft freie Radikale und beugt so Grauem Star vor. Denn erst durch die Oxidation von Eiweiß kommt es zur Trübung der Augenlinse. Zudem sind die Beeren reich an Vitamin C - ein weiteres wichtiges Antioxidans. Bereits 100 g Erdbeeren liefern 83 Prozent des Tagesbedarfs an Vitamin C. 100 g Brombeeren immerhin noch 23 Prozent. Wer viel Joghurt, Obst und Vollkornerzeugnisse isst, schützt damit auch seine Augen. Vermutlich deshalb, weil bei gesunder Ernährung der Blutzucker nur langsam ansteigt. Besonders zu empfehlen sind folgende Gemüse- und Obstsorten. GESUND ERNÄHREN, denn die Augen essen buchstäblich mit APRIKOSEN Wer keinen Spinat mag, kann seinen Vitamin-A-Bedarf über Aprikosen decken. Das Beta-Karotin in Aprikosen wird vom Körper in Vitamin A umgewandelt. Das ist wichtig. Denn wenn Licht in die Augen einfällt, werden leider auch freie Radikale freigesetzt. Diese Sauerstoffmoleküle greifen die Augenlinsen an. Eine mögliche Ursache für Grauen Star. Schon drei Aprikosen liefern ca. 30 Prozent des Tagesbedarfs an Beta-Carotin und 55 Prozent des Bedarfs an Vitamin A. GRÜNKOHL & CO Grünkohl, Spinat, Brokkoli und Rosenkohl sind reich an Lutein. Es ist Hauptbestandteil des gelben Flecks (Makula), der Stelle des schärfsten Sehens im Auge. Es filtert das Licht und wirkt antioxidativ, d.h. es fängt freie Radikale ab und schützt die Netzhaut vor Degeneration. Die empfohlene Tagesdosis Lutein liegt bei ca. 6 mg. In jeweils 100 g stecken im Grünkohl 21,9 mg, in Spinat 12,6 mg, in Brokkoli 2,2 mg, in Rosenkohl 1,9 mg. Zudem enthalten sie auch viel Vitamin A.

| 9 ZAHLEN/DATEN/ FAKTEN Weiterbildung in Digitalkompetenz: Mehrheit der Unternehmen ist dabei Rund drei Viertel aller Unternehmen in Deutschland sind dabei, ihren Beschäftigten Digitalkompetenzen zu vermitteln. Ziel ist es, die Belegschaft so für die neuen Aufgaben zu qualifizieren, die auf die Unternehmen zukommen. Wie die Situation im Detail ausschaut, hat der Branchenverband Bitkom e. V. jetzt in einer repräsentativen Befragung herausgefunden. Ob der Einsatz von künstlicher Intelligenz, Maßnahmen zu IT-Sicherheit und Datenschutz oder die Nutzung spezieller Tools wie KollaborationsSoftware oder Cloud-Diensten – grundlegende Digitalkompetenzen sind inzwischen in den meisten Berufen notwendig. Rund drei Viertel der Unternehmen (73 Prozent) bilden deshalb Mitarbeiter zu Digitalthemen weiter. Allerdings gibt es bei den meisten (62 Prozent) solche Angebote nur vereinzelt, lediglich bei 11 Prozent werden sie allen oder fast allen Beschäftigten angeboten. Insgesamt geben rund zwei Drittel der Unternehmen (70 Prozent) an, dass sie durch die Vermittlung von Digitalkompetenzen Beschäftigte für neue Aufgaben und Tätigkeitsbereiche qualifizieren wollen. Die Weiterbildung rund um Digitalthemen stellt Unternehmen allerdings vor Herausforderungen. Ein Drittel (33 Prozent) hält das Angebot an Weiterbildungen für zu unübersichtlich, ebenso viele (33 Prozent) geben an, keine Zeit für die Weiterbildung der Belegschaft zu haben. 32 Prozent fehlt es am Geld dafür. Und knapp jedes zweite Unternehmen (46 Prozent) sagt, viele der eigenen Beschäftigten hätten keine Lust auf Weiterbildungen zu Digitalthemen. Mehr als 2.500 Solo-Selbstständige unterstützt Die Nachfrage nach dem Programm ist hoch, die Resonanz positiv: Seit Start des Programms im Sommer 2023 wurden bereits über 2.500 Qualifizierungsschecks von den bundesweit über 30 Anlaufstellen ausgestellt, Tendenz steigend. Ausgestattet mit einem Qualifizierungsscheck können Solo-Selbstständige eine individuell von ihnen gewählte Weiterbildung absolvieren, um ihre Geschäftstätigkeit krisenfester und zukunftsfähiger zu gestalten. Anschließend werden 90 Prozent der Qualifizierungskosten erstattet. Der maximale finanzielle Zuschuss beträgt 4.500 Euro. Solo-Selbstständige: Bis zu 4.500 Euro Zuschuss für Weiterbildung Das ESF Plus-Förderprogramm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird bis zum Ende der aktuellen ESF Plus-Förderperiode verlängert. Die KOMPASS-Anlaufstellen können somit noch bis zum 29.02.2028 sogenannte Qualifizierungsschecks für Solo-Selbstständige ausstellen – und damit fast zwei Jahre länger als ursprünglich geplant. Ein Qualifizierungsscheck ermöglicht die Erstattung von bis zu 90 Prozent der Kosten einer Weiterbildung (maximal 4.500 Euro).

10 | vida ARBEITSWELT 3 - 2025 Ferienjobs: Was gilt es zu beachten? Schülerinnen und Schüler werden in Betrieben oftmals als Aushilfskräfte eingesetzt, die in der Urlaubszeit einen zusätzlichen Personalbedarf abdecken. Junge Menschen sollen aber vor Überlastung geschützt werden. Deshalb gibt es Grenzen dafür, ab welchem Alter Schüler einen Minijob oder andere Arten von Jobs ausüben dürfen. Diese Altersgrenzen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Sollen Schülerinnen und Schüler in der Ferienzeit Vollzeit eingesetzt werden, müssen sie mindestens 15 Jahre alt sein. Sie dürfen pro Kalenderjahr aber insgesamt nur vier Wochen in den Ferien arbeiten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Für Beschäftigungen, die von Schülern allgemeinbildender Schulen ausgeübt werden, sind die Regelungen über die versicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitnehmern anzuwenden. Danach unterliegen Beschäftigungen von Schülern der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, sind jedoch arbeitslosenversicherungsfrei. Zu den allgemeinbildenden (öffentlichen oder privaten) Schulen gehören in der Mehrzahl der Länder die Hauptschulen, Schularten mit mehreren Bildungsgängen, Realschulen, Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, Freien Waldorfschulen, Förderschulen. Allgemeinbildende Schulen sind von den beruflichen Schulen abzugrenzen. Personen, die zum Beispiel das Berufsvorbereitungsjahr oder Berufsgrundschuljahr besuchen, sind keine Schüler allgemeinbildender Schulen, und zwar auch dann nicht, wenn mit dem Besuch der Hauptschulabschluss nachgeholt wird. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule ist durch eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen. Die Eigenschaft als Schüler endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung des Ausbildungsabschnitts oder, wenn eine solche nicht vorgesehen ist, mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung des Ausbildungsabschnitts. Außerdem endet die Schülereigenschaft mit dem Abbruch der Schulausbildung. Bei Schülern, die eine geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigung ausüben, gelten die nachfolgenden Regelungen. Schülerinnen und Schüler können die Ferienzeiten nutzen, um mit einem Job ihr Taschengeld aufzubessern und gleichzeitig Einblick in die Berufswelt zu erhalten. Versicherungs- und beitragsrechtlich sind hierbei einige Besonderheiten zu beachten.

| 11 Kurzfristige Aushilfsbeschäftigungen Eine kurzfristige Beschäftigung liegt – unabhängig von der Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts – vor, wenn sie für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als drei Monate (oder 90 Kalendertage, wenn keine vollen Monate vorliegen) oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt ist oder im Voraus vertraglich (z. B. durch einen auf längstens ein Jahr befristeten Rahmenarbeitsvertrag) begrenzt wird. Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fallen unabhängig von der Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts nicht an. Die Zeiten mehrerer aufeinander folgender kurzfristiger Beschäftigungen sind im aktuellen Kalenderjahr zusammenzurechnen. Bei Beginn jeder Beschäftigung muss der Arbeitgeber prüfen, ob diese zusammen mit den im laufenden Kalenderjahr bereits ausgeübten Beschäftigungen die maßgebliche Zeitgrenze überschreitet. Wird die Zeitgrenze überschritten, tritt mit Beginn des aktuellen Ferienjobs Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ein, sofern keine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen Eine geringfügige entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 556,00 Euro im Monat (2025) nicht übersteigt. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbeitseinsätze sind dabei unerheblich. Hat eine Person zwei oder mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse und beträgt das Entgelt hieraus insgesamt mehr als die Entgeltgrenze, so ist keine dieser Beschäftigungen geringfügig. Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung sind Schülerinnen und Schüler in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig. In der Rentenversicherung besteht für sie Versicherungspflicht; sie können sich davon befreien lassen. Bei Minderjährigen muss der gesetzliche Vertreter den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht unterschreiben. Ist eine Befreiung nicht erfolgt, sind bei einer geringfügig entlohnten Dauerbeschäftigung zur Rentenversicherung Pflichtbeiträge in Höhe von 18,6 % zu zahlen; davon entfallen auf den Arbeitgeber 15 % und auf den Schüler 3,6 %. Erfolgt eine Befreiung, muss der Arbeitgeber pauschale Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 15 % zahlen. In der Krankenversicherung werden für gesetzlich krankenversicherte Schüler pauschale Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts fällig. Versicherungsnummer Nicht alle Beschäftigten haben ihre Versicherungsnummer parat. Mit dem Datensatz „Versicherungsnummerabfrage“ kann der Arbeitgeber sie einfach und schnell bei der DSRV abfragen. Wurde noch keine Versicherungsnummer vergeben, sind bei der Anmeldung die notwendigen Daten zur Beantragung zu erfassen.

12 | vida ARBEITSWELT 3 - 2025 Harscher Umgangston, böse Folgen Maren F. hat oft Bauchschmerzen, wenn sie an den nächsten Morgen im Betrieb denkt. „Der Umgangston bei uns ist unfreundlich und ruppig. Der Chef lässt den Chef raushängen, wer nicht spurt, wird verbal massiv angegangen. Und wer es wagt, eine unsinnige Anordnung vorsichtig infrage zu stellen, wird abgekanzelt.“ Ein solcher Umgangston macht Mitarbeiter nicht nur tatsächlich krank an Leib und Seele, sondern schadet auch dem Unternehmen. Und das in vielfacher Weise: Der Krankenstand ist gleichmäßig hoch, die Motivation am Boden, die Fluktuation der Mitarbeiter steigt. Hinzu kommt, dass auch Lieferanten und Kunden das schlechte Betriebsklima spüren. Manch ein Kunde hat dem Unternehmen schon den Rücken gekehrt. So etwas spricht sich herum. Arbeiten Sie in einem Unternehmen, in dem man frei heraus sagen kann, was man denkt? In dem es auch mal möglich ist, dem Chef zu widersprechen? In dem es neben dem formal korrekten Dienstweg auch andere Möglichkeiten der Verständigung gibt? Glückwunsch zu einem solchen Arbeitgeber! Denn die Realität sieht meist anders aus. UNTERNEHMENSKULTUR: Das offene Wort Wie sagt man es dem Chef? Man ist niemals alleine – auch dann nicht, wenn man einen Vorgesetzten beispielsweise auf sein schlechtes Kommunikationsverhalten ansprechen möchte. Man findet garantiert Verbündete, vielleicht sogar auf Führungsebene. Natürlich vermeidet man den Fehler, den Chef mit einem Vorwurf unmittelbar zu konfrontieren. Man beschreibt eher das Problem des nicht durch Offenheit geprägten Betriebsklimas (die Ursachen muss man nicht benennen) und versucht, den Chef ins Boot zu holen: „Lassen Sie uns doch mal schauen, ob wir da nicht was ändern können. Vielleicht müssen wir den Mitarbeitern nur zeigen, dass ein anderer Umgangston oft Wunder wirkt!“ Der Chef bezieht es also nicht zuerst auf sich, wird sich aber auch nicht ausschließen wollen. Regeln der Kommunikation Natürlich muss es gewisse Regeln der Kommunikation geben – das freie Wort ist nicht das ungezügelte oder freche und beleidigende Wort, sondern das wohl überlegte, sorgfältig abgewogene und sachlich richtige Wort. Um eine gute Gesprächskultur im Unternehmen aufzubauen, empfiehlt es sich, mit gutem Beispiel voranzugehen. Also nicht lange darüber reden, wie man redet, sondern reden. Folgende Dinge sind zu beachten:

| 13 WENN SIE VORBEREITET IN EIN GESPRÄCH GEHEN Strukturieren Sie das, was Sie sagen wollen, gründlich – und machen Sie sich einige Stichworte Bevor Sie richtig loslegen: Umreißen Sie das Thema kurz und knapp Sprechen Sie langsam und deutlich, blicken Sie dem Angesprochenen in die Augen Vermeiden Sie Vorwürfe – wenn etwas schiefgegangen ist, soll das natürlich angesprochen werden, aber möglichst ohne Schuldzuweisung Skizzieren Sie Lösungsansätze, zeigen Sie Alternativen auf Laden Sie die Teilnehmer der Gesprächsrunde ein, offen ihre Meinung zu sagen Moderieren Sie die Diskussion – treten Sie Versuchen entgegen, andere mundtot zu machen Referieren Sie die verschiedenen Standpunkte sachlich und ohne sie zu bewerten Achten Sie auf eine möglichst verbindliche Beschlussfassung – Kommunikation betreibt man nicht um ihrer selbst willen, sondern um zu Lösungen eines Problems zu kommen W ENN SIE SPONTAN REAGIEREN MÜSSEN Reagieren Sie möglichst nicht impulsiv Macht man Ihnen Vorwürfe, bleiben Sie gelassen und bitten Sie um eine möglichst genaue und nachvollziehbare Begründung Bleiben Sie sachlich, auch wenn man Sie provozieren möchte Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen oder meinen, dass der andere es nicht richtig auf den Punkt bringt Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, erbitten Sie sich Bedenkzeit Sofern Sie keine Bedenkzeit benötigen, sondern spontan reagieren können und möchten, reagieren Sie wie im Schema A ab Punkt 2 dargelegt

14 | vida ARBEITSWELT 3 - 2025 Mehr als nur Technik – das Smart Office als Denkweise Ein Smart Office ist kein futuristisches Spielzeugbüro mit Touchscreens an jeder Wand. Es ist ein ganzheitlicher Ansatz, der Technologie nutzt, um Arbeitsprozesse effizienter, flexibler und einfacher zu gestalten. Im Zentrum steht dabei immer der Mensch – unterstützt durch digitale Werkzeuge, nicht ersetzt. Die Pandemie hat gezeigt, wie schnell und radikal sich Arbeitsbedingungen ändern können. Hybrides Arbeiten ist vielerorts zum Standard geworden. In einem Smart Office greifen physische und digitale Umgebungen ineinander: Arbeitsplatzreservierung per App, virtuelle Whiteboards, vernetzte Konferenzräume und automatisierte Licht- und Klimasteuerung gehören heute ebenso dazu wie Tools, die die Zusammenarbeit von Teams, unabhängig von Standort oder Organisation, unterstützen. Smart Office: Wie Technologie unsere Der Wandel der Arbeitswelt ist in vollem Gange. Was einst mit höhenverstellbaren Schreibtischen und WLAN begann, hat sich zu einer tiefgreifenden Transformation entwickelt: dem Smart Office. Doch was bedeutet das eigentlich konkret? Und wie verändern intelligente Technologien tatsächlich unseren Arbeitsalltag?

| 15 Smart heißt nicht automatisch besser Technologie ist nur dann „smart“, wenn sie sinnvoll eingesetzt wird. Nicht jedes Unternehmen braucht VirtualReality-Brillen oder KI-basierte Analyseplattformen. Der Schlüssel liegt darin, individuelle Bedürfnisse zu erkennen: Was erleichtert den Arbeitsalltag wirklich? Wo entsteht echter Mehrwert? Ein gelungenes Smart Office ist deshalb kein Ort der permanenten technischen Neuerung, sondern eine Umgebung, die kontinuierlich weiterentwickelt wird – gemeinsam mit den Menschen, die in ihr arbeiten. Ein Blick in die Zukunft Was erwartet uns in den nächsten Jahren? KI-gestützte Assistenten werden uns verstärkt bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Räume werden noch stärker auf individuelle Bedürfnisse reagieren, von der Lichtfarbe bis zur Geräuschkulisse. Vielleicht wird unser Arbeitsplatz in zehn Jahren ein digitaler Zwilling sein, den wir überallhin mitnehmen können – ein virtueller Raum, in dem Zusammenarbeit, Kommunikation und Konzentration ideal zusammenspielen. Doch bei aller Faszination für das Neue bleibt eine Erkenntnis zentral: Der Mensch steht im Mittelpunkt. Technologie kann viel – aber nur, wenn sie mit Sinn, Verantwortung und Empathie eingesetzt wird, wird aus dem Office wirklich ein Smart Office. Technologie als Möglichmacher Moderne Technologien bieten zahlreiche Vorteile: • Effizienzgewinn: Intelligente Softwarelösungen übernehmen repetitive Aufgaben – von der Terminplanung bis zur automatischen Datenerfassung. • Flexibilität: Dank Cloud-Diensten und mobiler Endgeräte kann Arbeit orts- und zeitunabhängig erledigt werden. • Transparenz & Zusammenarbeit: Plattformen wie Microsoft Teams, Slack oder Asana fördern den Austausch in verteilten Teams und machen Projektstände sichtbar. • Ressourcenschonung: Sensoren erkennen ungenutzte Räume, Systeme passen den Energieverbrauch dynamisch an. Das senkt Kosten und unterstützt Nachhaltigkeitsziele. Neue Rollen, neue Regeln Mit der Technik wandeln sich auch Arbeitskultur und Rollenverständnis. Führung bedeutet heute weniger Kontrolle und mehr Vertrauen. Mitarbeitende gestalten ihre Arbeit zunehmend selbstorganisiert – unterstützt durch Tools, die sie entlasten und befähigen. Doch dieser Wandel braucht Begleitung. Nicht jeder fühlt sich im digitalen Raum sofort zuhause. Schulungen, ChangeManagement und eine offene Fehlerkultur sind entscheidend, um alle mitzunehmen. Grenzen und Herausforderungen So verlockend die Vision vom hochvernetzten, automatisierten Büro ist – sie hat auch Schattenseiten: • Datenschutz & IT-Sicherheit: Je mehr vernetzt ist, desto wichtiger ist der Schutz sensibler Informationen. • Technologieabhängigkeit: Wenn Tools ausfallen, steht schnell die ganze Arbeit still. • Soziale Aspekte: Permanente Erreichbarkeit, fehlende persönliche Begegnungen und Informationsflut können Stress verursachen. Hier ist eine klare Kultur des „Digital Wellbeing“ gefragt. Arbeit verändert Fazit Das Smart Office ist kein Produkt, sondern ein Prozess. Es lebt von technologischem Fortschritt, aber auch von kultureller Offenheit, Lernbereitschaft und dem Mut, Arbeitswelten neu zu denken. Wer diesen Weg aktiv gestaltet, wird nicht nur effizienter arbeiten – sondern auch zufriedener, vernetzter und zukunftsfähiger.

Gemeinsam für Ihr gesundes Unternehmen So zahlt sich Ihre Gesundheitsförderung aus Ein solides Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in Ihrem Unternehmen aufzubauen, benötigt Zeit und den richtigen Partner an Ihrer Seite. Die vivida bkk unterstützt Sie dabei nicht nur kurzfristig, sondern insgesamt über 3 Jahre mit unserem ArbeitgeberPlus-Bonus. www.vividabkk.de/arbeitgeberplus-bonus ArbeitgeberPlus-Bonus

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