| 3 Mit vier zusätzlichen Seiten in der I bis IV Heftmitte: Auf den ersten Blick BGFvida SPEZIAL Betriebliche Gesundheitsförderung Digitale Gesundheitsanwendungen: Chancen und Steigerungspotential Digitale Gesundheitsanwendungen bieten viele Chancen, der Nutzen ist derzeit allerdings nur eingeschränkt erkennbar. Das geht aus dem jüngsten Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) hervor. Seit September 2020 stehen digitale Gesundheitsanwendungen flächendeckend als Leistung der GKV zur Verfügung. Insgesamt wurden bis 31.12.2024 dem Bericht zufolge insgesamt mehr als eine Million DiGAs ärztlich verordnet oder von den Krankenkassen genehmigt. Am häufigsten werden DiGAs zur Behandlung von psychischen Erkrankungen in Anspruch genommen (30 %), bei Stoffwechselkrankheiten (28 %) und Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (16 %). Laut dem Bericht bestehe durch DiGAs ein großes Potenzial für eine verbesserte gesundheitliche Versorgung, jedoch könne im Rahmen des Bewertungsverfahrens der Nutzen der meisten DiGAs zunächst nicht belegt werden. So hätten von den 68 DiGAs, die bis Ende 2024 in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen wurden, lediglich zwölf ihren Nutzen von Beginn an nachweisen können, heißt es in dem Bericht weiter. Zudem stünden Preise und Nutzen bei einigen DiGAs in keinem angemessenen Verhältnis. Renten steigen zum 01.07.2025 Zum 01.07.2025 sind die gesetzlichen Renten in Deutschland um 3,74 % gestiegen. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 39,32 Euro auf 40,79 Euro. Ein Rentenbezieher mit einer monatlichen Bruttorente von 1.000,00 Euro erhält somit nun 1.037,40 Euro. Die Rentenerhöhung übertrifft die erwartete Inflationsrate von etwa 2,2 % und führt somit zu einem realen Kaufkraftzuwachs für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Die Anpassung basiert auf der positiven Lohnentwicklung im Jahr 2024 und sichert das gesetzlich festgelegte Mindestrentenniveau von 48 %. Die Auszahlung der erhöhten Renten erfolgt automatisch. Rentner, deren Zahlungen nachschüssig erfolgen (Rentenbeginn ab April 2004), erhalten die angepasste Rente Ende Juli. Für Renten, die im Voraus gezahlt werden (Rentenbeginn vor April 2004), erfolgte die Auszahlung bereits Ende Juni 2025. Inhalt Seite Auf den ersten Blick: Neuigkeiten zur Sozialversicherung 3 Beschäftigung von Rentnern: Beitrags- und Meldeverfahren 4 und 5 Neue Auszubildende: Gut vorbereitet in das Berufsleben 6 und 7 Arbeit und Recht 8 Zahlen, Daten, Fakten 9 Ferienjobs: Was Unternehmen beachten müssen 10 und 11 Unternehmenskultur: Das offene Wort 12 und 13 Smart Office: Wie Technologie unsere Arbeit verändert 14 und 15
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