Arbeit & Personalprobleme: 84 Prozent der Betriebe betroffen Eine Mehrheit der Betriebe in Deutschland sieht sich vor großen personalpolitischen Herausforderungen. Das geht aus einer jetzt veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, bei der rund 15.000 Betriebe repräsentativ befragt wurden. Im Tenor machen insbesondere die Gewinnung von Fachkräften, aber auch Belastungen durch Lohnkosten, hohe Fehlzeiten, Weiterbildungsbedarf sowie die Überalterung der Belegschaft den Betrieben zu schaffen. So bezweifeln zwei von drei Betrieben, dass sie in Zukunft ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte gewinnen können. Im Baugewerbe sind diese Sorgen besonders stark ausgeprägt. Nur ein Viertel rechnet hier nicht mit Problemen. Im Jahr 2024 fühlten sich 55 Prozent der Betriebe darüber hinaus durch hohe Lohnkosten belastet, was einem Anstieg von 12 Prozentpunkten im Vergleich zu 2022 entspricht. Der Mangel an Arbeitskräften für einfache Tätigkeiten spielt aus betrieblicher Sicht hingegen eine geringere Rolle. Jeder dritte Betrieb gibt an, bei der Rekrutierung in diesem Segment Schwierigkeiten zu erwarten. Am stärksten betroffen sind hier das Gastgewerbe und sonstige Dienstleister, wozu beispielsweise die Arbeitnehmerüberlassung und Wachdienste gehören, sowie die Landwirtschaft und der Bergbau. Entgeltabrechnungen: Elektronisches Dokument genügt Arbeitnehmer können keine Entgeltabrechnungen in Papierform verlangen, wenn der Arbeitgeber diese ausschließlich elektronisch bereitstellt. Dies haben die Richter am Bundesarbeitsgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil klargestellt. (AZ: 9 AZR 48/24) Im vorliegenden Fall wollte eine Arbeitnehmerin, dass ihr der Arbeitgeber weiterhin Abrechnungen in Papierform übersendet, obwohl eine neue Konzernbetriebsvereinbarung anderes vorsah. Darin war geregelt, dass alle Personaldokumente, insbesondere Entgeltabrechnungen, über einen externen Anbieter in einem digitalen Mitarbeiterpostfach bereitgestellt werden. Haben die Beschäftigten keine Möglichkeit, über private Geräte auf die Dokumente in diesem digitalen Postfach zuzugreifen, können sie diese beim Arbeitgeber einsehen und ausdrucken. Das Landesarbeitsgericht hatte angenommen, dass die Entgeltabrechnungen durch Einstellen in das OnlinePortal nicht ordnungsgemäß erteilt waren. Ein digitales Mitarbeiterpostfach sei – so ihre Argumentation – nur dann als Empfangsvorrichtung geeignet, wenn der Empfänger es für den Erklärungsempfang im Rechts- und Geschäftsverkehr bestimmt habe. Dies sahen die Richter am Bundesarbeitsgericht anders. Erteilt der Arbeitgeber Entgeltabrechnungen, indem er diese in ein digitales Mitarbeiterpostfach einstellt, wahrt damit er die vorgeschriebene Textform. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abrechnung seines Entgelts ist eine Holschuld, die der Arbeitgeber erfüllen kann, ohne für den Zugang der Abrechnung beim Arbeitnehmer verantwortlich zu sein. 8 | vida ARBEITSWELT 3 - 2025
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