Perspektive Arbeitswelt 04/2022

DAS AUGE isst mit! Dieser Ausspruch bezieht sich zwar im übertragenen Sinne auf die Präsentation der Speisen. Doch er kann durchaus auch wörtlich genommen werden. Denn man weiß heute, dass Menschen, die überwiegend gesunde Lebensmittel wie Obst und Gemüse, Joghurt, Fisch so- wie Vollkornerzeugnisse zu sich nehmen, viel seltener an altersbedingter Makula- Degeneration (AMD) erkran- ken. Vermutlich deshalb, weil bei dieser Ernährung der Blutzucker nur langsam ansteigt. Viel VITAMIN C: Wissenschaftler aus Oregon (USA) stellten fest, dass die Augen erstaunlich viel Vitamin C brauchen. Vor allem die Nervenzellen der Netzhaut sollten regelrecht in Vitamin C „schwimmen“. Dort befindensichdie sogenanntenGABA- Rezeptoren. Sie sind die Andockstellen für Botenstoffe und wesentlich an der Kommunikation der Nervenzellen beteiligt. Ohne Vitamin C „läuft“ dort aber kaum was. LUTEIN aus grünem Gemüse: In Grünkohl, Spinat, Brokkoli oder Rosenkohl steckt reichlich Lutein. Deshalb sollte dieses Gemüse gezielt zu Ihrem Speiseplan gehören. Denn Lutein ist Haupt- bestandteil des gelben Flecks (Makula), der Stelle des schärfsten Sehens im Auge. Es filtert das Licht und wirkt antioxidantiv, d.h. es fängt freie Radikale ab und schützt die Netzhaut vor Degeneration. VITAMIN A aus Aprikosen: Wer kein Gemüse mag, kann auch zu getrockneten Apri- kosen (am besten ungeschwefelt) greifen. Das in ihnen enthaltene Beta-Karotin wird vom Körper in Vitamin A umgewandelt. Das ist wichtig. Denn wenn Licht in die Augen einfällt, werden leider auch freie Radikale freige- setzt. Diese Sauerstoffmoleküle greifen die Augenlin- sen an. Eine mögliche Ursache für grauen Star. ELLAGSÄURE aus Beeren: Vor allem Erdbeeren und Brombeeren (eingefrostet) gelten als Ellagsäure-Bomben unter den Beeren. Ellag- säure bekämpft freie Radikale und beugt so grauem Star vor. Denn erst durch die Oxidation von Eiweiß kommt es zur Trübung der Linse. Zudem sind die Beeren reich an Vitamin C, ein weiteres Antioxidans. Arbeitsstättenverordnung setzt MINDESTSTANDARDS Um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, hat der Gesetzgeber in einem Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (Abschnitt 6 „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“), ergonomische und sicherheitsrelevante Mindeststandards festgelegt. Nachfolgend einige Beispiele hierzu. Allgemeine Anforderungen – u.a.: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungs- zeiten unterbrochen werden. • Für die Beschäftigten ist ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorzusehen. • Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäf- tigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. • Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer erhöhten, gesundheitlich unzuträglichen Wärmebelastung am Arbeitsplatz führen. Anforderungen an Bildschirme – u.a.: Die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm müssen entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein. • Das auf dem Bildschirm dargestellte Bild muss flimmerfrei sein. Das Bild darf keine Verzerrungen aufweisen. • Die Bildschirmgröße und -form müssen der Arbeitsaufgabe angemessen sein. Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen – u.a.: Beim Betreiben der Bildschirmarbeitsplätze hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz den Arbeitsaufgaben angemessen gestaltet ist. Er hat insbe- sondere geeignete Softwaresysteme bereitzustellen. • Die Bildschirmgeräte und die Software müssen entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeits- aufgabe angepasst werden können. • Eine Kontrolle der Arbeit hinsichtlich der qualitativen oder quantitativen Ergebnisse darf ohne Wissen der Beschäftigten nicht durchgeführt werden. BGF vida SPEZIAL Betriebliche Gesundheitsförderung IV |

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